Durchgangsärztliche Sprechstunde (Berufsgenossenschaften)
Leistungen
Wir haben die Berechtigung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren.
Dadurch sind wir in der Lage berufsgenossenschaftliche Arbeits-, Wege-, und Schulunfälle ambulant zu versorgen.
Bitte beachten
Voranmeldung
Voranmeldung erbeten
Patientengruppe
Mitglieder von Berufsgenossenschaften
Bitte mitbringen
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit in die Sprechstunde:
- Befunde (z.B. medizinische Bildgebung)
- Arztbriefe und Dokumente zum Unfall (falls vorhanden)