Den eigenen Willen in der Patientenverfügung richtig formulieren

Vierter Ethiktag im Schwalm-Eder-Kreis gab Anlass zu lebhaften Diskussionen

Unter der Überschrift „Ethische Entscheidungen“ informierte die Ethikkommission der Asklepios Kliniken Schwalm-Eder viele Zuhörer in Melsungen und Ziegenhain mit interessanten Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung und Organspende.

Erläuterungen vom Fachmann: Karsten Gehmlich, Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation, informierte viele Zuhörer in Melsungen und Schwalmstadt über Organspenden. (Foto: Asklepios)

Stefan Rohpeter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, ging in seinen Vorträgen zum Thema Patientenverfügung auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung ein.  „Der Bundesgerichtshof hat es uns mit seiner jüngsten Entscheidung nicht leichter gemacht.“ Demnach seien viele derzeit bestehende Patientenverfügungen unwirksam. „Nach der nun geltenden Rechtsprechung müssen alle Situationen, in denen eine Behandlung nicht durchgeführt werden soll, genau beschrieben werden“, erklärte Rohpeter. Keinesfalls dürfe man Allgemeinsätze aufschreiben. Wenn ein Behandlungsverzicht zum Tode führen könnte, müsse das unbedingt als bekannt vermerkt werden. Der Text dürfe durchaus gedruckt sein, es müsse jedoch eigenhändig unterschrieben werden, riet der Fachanwalt.

Hilfreiche Vorlagen biete zum Beispiel das Bundesjustizministerium oder die deutsche Alzheimergesellschaft auf ihren Internetseiten. „Damit ist es aber nicht getan“, erklärte Rohpeter. „Die Richter verlangen, dass man sich damit auseinandersetzt, den Text seiner eigenen Situation anpasst und dass dies auch aus dem Text zu erkennen ist.“ Hilfreich sei dabei auf jeden Fall der Rat eines Arztes, in der Regel des Hausarztes, der die Familie und die bestehenden Erkrankungen kennen würde. Ein Anwalt oder Notar sei hingegen nicht zwingend. Es sei denn, man wolle die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombinieren.

Karsten Gehmlich, Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation, stellte während seiner  Vorträge fest, dass grundsätzlich jeder bis ins hohe Alter als Organspender in Frage kommt. Wichtig sei, sich zu Lebzeiten zu entscheiden. Im Falle eines Hirntodes müsse die Frage nach der Bereitschaft zur Organspende den Angehörigen gestellt werden. „Das ist die unglücklichste Frage an die unglücklichsten Menschen in der unglücklichsten Situation.  Nehmen Sie ihren Angehörigen diese Last ab, indem Sie sich vorher selbst entscheiden.“ Ob man sich dafür oder dagegen entscheide, sei natürlich jedem selbst überlassen. „Aber bitte: entscheiden Sie sich.“ appellierte Gehmlich. Niemand dürfe davon ausgehen, dass er von vorneherein nicht als Spender in Frage komme.

Organspender kann man in Deutschland erst nach dem Tod werden. Der unwiederbringliche Ausfall der kompletten Gehirnfunktion (Hirntod), gleichbedeutend mit dem Tod eines Menschen, müsse durch zwei Gehirnspezialisten festgestellt werden. Mit einem kurzen Film veranschaulichte Gehmlich den Ablauf der Organverteilung.

In Diskussionen mit den Referenten wurden Fragen geklärt und einzelne Punkte vertieft. Gerne werde in Patientenverfügungen der Verzicht auf künstliche Ernährung gefordert. „Schreiben Sie uns bitte genau auf, wann Sie keine Ernährung wollen“, wünschte sich der Intensivmediziner und Vorsitzende des Ethikkomitees, Chefarzt Eike Wulf Philipp. Wenn es nur am Lebensende gemeint sei, aber allgemeingültig formuliert, wie die Ablehnung von Fremdblut bei den Zeugen Jehovas, seien den Ärzten auch dann die Hände gebunden, wenn eine eigentlich heilbare Erkrankung nur für wenige Wochen eine künstliche Ernährung erfordere. Eine Patientenverfügung, die nicht mehr den Ansprüchen der Rechtsprechung genüge, werde dennoch immer beachtet. „Wir wollen immer den vermuteten Willen unserer Patienten ermitteln und danach handeln. Auch wenn die Verfügung wegen Formfehler nicht die absolute Bindungskraft entfaltet, wird sie doch immer herangezogen, diesen Patientenwillen zu ermitteln.“ Alle Referenten waren sich einig, dass es aufwendig ist, sich über seinen Willen Klarheit zu verschaffen und dies schriftlich zu formulieren. Zumutbar und hilfreich für die Angehörigen sei es aber allemal. Eike Wulf Philipp: „Man sollte seinen Willen rechtzeitig aufschreiben. Wenn man nicht mehr schreiben kann, ist es zu spät.“

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