Lockerung der Corona-Regelungen in den Kliniken

Auch wenn im öffentlichen Leben die Masken- und Testpflicht weitestgehend auf­gehoben ist, gelten im Krankenhaus vorerst weiterhin bestimmte gesetzliche Vorgaben für Besucher:innen.

Liebe Angehörige und Besucher:innen,

wir freuen uns, dass wir nach dieser herausfordernden Zeit nun langsam wieder zum "normalen" Krankenhausbetrieb zurückkehren können. Auch wenn im öffentlichen Leben die Masken- und Testpflicht weitestgehend auf­gehoben ist, gelten in den Fachkliniken Göttingen und Tiefenbrunn vorerst weiterhin bestimmte gesetzliche Vorgaben für Besucher:innen:

Besucher:innen

  • Für Besucher:innen besteht ab dem 01.03.2023 keine Testpflicht mehr
  • Nach Infektionsschutzgesetz besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske 
  • Wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion bei sich feststellen, verzichten Sie bitte auf den Besuch Ihrer Angehörigen in der Klinik.

Patient:innen 

  • Für Patient:innen besteht ab dem 01.03.2023 keine Maskenpflicht mehr
  • Patient:innen müssen ab dem 01.03.2023 nur noch bei Symptomen / Krankheitsverdacht einen Corona-Test absolvieren

Mitarbeiter:innen

  • Für Mitarbeitende besteht ab 01.03.2023 keine Testpflicht und keine Pflicht zum Tragen einer Maske 
  • In bestimmten Klinikbereichen werden trotzdem besondere Vorgaben für Masken und Tests weiterhin eingehalten.

Wir appellieren an Ihre Verantwortung gegenüber Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Kontakt

Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbH

Rosdorfer Weg 70
37081 Göttingen

E-Mail: poststelle.goettingen@asklepios.com
Tel.: +49 551 402-0
Fax: +49 551 402-2092

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