Praxisanleiter

Geeignet für erfahrene Pflegepraktiker - eine berufspädagogische Zusatzqualifikation

Das erreichen Sie

Mit einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation sind Sie qualifiziert

  • die Brücke zwischen Theorie und Praxis herzustellen
  • den Anleitungsprozess geplant und systematisch anzuwenden
  • den Ausbildungsgeschehen und die Auszubildenden zu beurteilen und zu bewerten

Ihre Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist es, dass Sie eine der folgenden Berufsbezeichnungen erworben haben:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Altenpfleger
  • Anästhesietechnischer Assistent
  • Operationstechnischer Assistent
  • Hebamme

Darüber hinaus sollten Sie zu Beginn der Weiterbildung über mindestens ein Jahr Berufserfahrung verfügen und mit einem Stundenumfang von mindestens 25 % in einer Gesundheitseinrichtung tätig sein.

Das Praxisanleiterkonzept

Bild: Medizinassistent schreibt auf Whiteboard

Die Aufgaben für Pflegende in der Praxis verändern sich ständig. Die Komplexität steigt, neue Erkenntnisse und hochmoderne Technologien müssen eingebunden werden. Dadurch wächst die Verantwortung jedes Einzelnen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung für die Qualität im Klinikalltag, die Auszubildenden, Weiterbildungsteilnehmer und neuen Mitarbeiter in der Pflegepraxis gezielt anzuleiten – wie das geht, lernen Sie als Praxisanleiter in dieser Weiterbildung.

Die 200 Stunden umfassende berufspädagogische Zusatzqualifikation zum Praxisanleiter (w/m) wird entsprechend dem gültigen Krankenpflegegesetz durchgeführt und ist von der zuständigen Landesschulbehörde autorisiert.

Abschluss/Prüfung

Während der Qualifikation zum Praxisanleiter sind von jedem Teilnehmer folgende Leistungsnachweise zu erbringen:

  • Fachreferat
  • Planung, Vorbereitung und Durchführung einer Anleitungssituation

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die erfolgreiche Qualifikation zum Praxisanleiter nach § 2, Abs. 2 KrPflAPrV bzw. nach o. g. RdErl. D. MK v. 20.04.2005 unter Benennung der Inhalte und des Stundenumfanges.

Melden Sie sich an!

Anfragen zur berufspädagogischen Zusatzqualifikation richten Sie bitte an das Sekretariat des Bildungszentrums.

Sie erreichen uns

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