SARS-CoV2 und COVID-19

Informationen zum neuen Coronavirus

Wir sind für Sie da

Auch wenn im öffentlichen Leben die Masken- und Testpflicht weitestgehend auf­gehoben ist, gelten im Krankenhaus vorerst weiterhin bestimmte gesetzliche Vorgaben für Besucher:innen:

  • Tragen Sie eine FFP2-Maske bei Betreten der Klinik
  • Sie benötigen keinen Impf- oder Testnachweis
  • Wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion bei sich feststellen, verzichten Sie bitte auf den Besuch Ihrer Angehörigen in der Klinik
  • Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise unserer Mitarbeiter:innen

Die generelle Maskenpflicht für Mitarbeitende und Patient:innen entfällt seit dem 01.03.23

In bestimmten Bereichen unserer Kliniken werden trotzdem besondere Vorgaben für Masken und Tests weiterhin eingehalten.

Wir appellieren an Ihre Verantwortung gegenüber Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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