Lockerung des Besuchsverbotes - Besuche in den Asklepios Kliniken Bad Wildungen ab dem 01.06. wieder möglich

Die Patientinnen und Patienten in der Asklepios Stadtklinik Bad Wildungen sowie in der Fachklinik Fürstenhof und in der Helenenklinik können sich freuen: Ab Dienstag, den 01.06.2021, werden auch die Besuchsregelungen in den Kliniken gelockert.

Blumen für eine Patientin

Die sinkenden Corona-Inzidenzzahlen führen auch in den Kliniken zu Lockerungen. Bislang hielten sich die Asklepios Kliniken als Vorsichtsmaßnahme am Besuchsverbot fest, ab Dienstag, den 01. Juni, sind Besuche nun wieder möglich. Es gibt jedoch bestimmte Auflagen, wie strikte Besuchszeiten, Ausfüllen der Meldeformulare und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, besser noch einer FFP2-Maske. 

  • Jede/r Patient/in darf 2 x pro Woche Besuch von max. zwei Personen gleichzeitig für max. 1 Stunde empfangen 
  • Besucher müssen genesen, vollständig geimpft (+14 Tage) sein oder einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest aus Testzentrum oder Apotheke (kein Selbsttest) vorweisen
  • jeder Besucher ist dazu verpflichtet seine Daten (Name, Anschrift und Telefonnummer und Besuchszeit) zu hinterlegen

Die AHA-Regeln sind während des gesamten Aufenthalts in unseren Kliniken einzuhalten

  • Mindestabstand 1,5m
  • Med. Mund-Nasen-Schutz (besser FFP2-Masken)
  • Es werden nur Besucher zugelassen, die keine Krankheitszeichen einer Infektion der Luftwege (z.B. Husten, Schnupfen etc.) oder Fieber aufweisen und die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer Person mit SARS-CoV-2- Infektion hatten oder sich selber in Quarantäne befanden

Ausnahmen bei den Besuchen gibt es bei erkrankten Minderjährigen, die immer von einer erwachsenen Person, unabhängig von den "3 G – geimpft – genesen – getestet", begleitet werden dürfen. Auch für Angehörige von sterbenden Patienten gibt es Ausnahmen. Im Eingangsbereich erhalten die Besucher ein Meldeformular, auf dem Name, Telefonnummer, Adresse und die Besuchszeit anzugeben sind, um im Fall einer Corona Infektion die Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Daten werden gemäß der Verordnung nach 30 Tagen wieder gelöscht.  „Wir hoffen auf die Kooperation von Patienten und Besuchern, etwa beim konsequenten Tragen von Masken und beim Einhalten der Abstandsregeln“, sagt Celina Schäfer, Leitung der Hygienefachkräfte. Bei Vorliegen von Corona-typischen Krankheitssymptomen ist der Zutritt für Besucher untersagt. 

„Die vergangenen Monate waren sowohl für unsere Patienten als auch für deren Angehörige eine sehr belastende Zeit und wir alle hoffen, dass wir nun dauerhaft wieder Besucher empfangen können,“ so die Geschäftsführerin Katrin Kern.

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