MATRIX-2 und CLEAR-MATRIX-2
Patienten mit Vorhofflimmern erfordern in aller Regel eine Antikoagulation (Blutverdünnung) und Patienten mit Stentimplantation in Herzkranzgefäße benötigen eine Plättchenhemmertherapie. Bei Patienten mit Vorhofflimmern und zusätzlicher Stentimplantation ist die optimale Kombination und Dauer dieser Medikamente noch in Diskussion, da der Schutz vor Gerinnselbildung und das Risiko einer Blutung abgewogen werden müssen. In der Studie MATRIX-2 erhalten geeignete Patienten randomisert (nach dem Zufallsprinzip) unterschiedliche Folgebehandlungen mit zugelassenen Medikamenten: Die eine Losgruppe erhält zunächst einen Monat alleinig einen sehr wirksamen Plättchenhemmer (in der Regel Prasugrel) und danach alleinig die bekannte Blutverdünnung mit einem Antikoagulanz (NOAK). Die andere Losgruppe erhält für mindestens 6 Monate die Kombination aus dem Plättchenhemmer Clopidogrel mit dem Antikoagulanz (NOAK) gleichzeitig und erst danach das NOAK alleinig.
Die weitere Nachkontrolle der Studienteilnehmer erfolgt durch das Studienteam vorwiegend telefonisch nach 1 Monat, 3, 12, und 15 Monaten. Alle in der Studie eingesetzten Medikamente und Verfahren sind bereits erprobte und zugelassene Medikamente und Medizinprodukte und werden auch außerhalb einer Studie in der Spezialbehandlung bei Herzgefäßeingriffen und Vorhofflimmern eingesetzt. Nach Krankenhaus-Entlassung sind keine spezifisch studienbedingten Verhaltensmaßnahmen oder besondere Maßnahmen durch den weiterbehandelnden Arzt erforderlich. Die Teilnahme an der Studie hat keinen Einfluss auf zukünftige Behandlungen.
Um auch kleinste Unterschiede bei den beiden Behandlungsgruppen möglichst sensibel feststellen zu können, bieten wir allen Teilnehmern die zusätzliche Untersuchung in CLEAR-MATRIX-2 an. Hier wird eine normale Kernspinuntersuchung (MRT) des Gehirns einmal zu Beginn der Behandlung und ein weiteres Mal nach 1 Jahr bei uns durchgeführt, um selbst kleinste Schlaganfälle oder Blutungen identifizieren zu können. Kernspinuntersuchungen benötigen keine Röntgenstrahlung. MRT-Untersuchungen aus Studiengründen erfolgen selbstverständlich auf unsere Kosten und werden weder dem Patienten noch der Krankenkasse in Rechnung gestellt.