Aktuelle Regelungen
Bei Notfällen nicht lange warten
BESUCHSREGELUNGEN nach der aktuellen Corona Verordnung
Auch wenn im öffentlichen Leben die Masken und Testpflicht weitestgehend aufgehoben ist, gelten im Krankenhaus vorerst weiterhin bestimmte gesetzliche Vorgaben für Besucher:innen
- Tragen Sie eine FFP2 Maske bei Betreten der Klinik
- Sie benötigen keinen Impf oder Testnachweis
- Wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion bei sich feststellen, verzichten Sie bitte auf den Besuch Ihrer Angehörigen in der Klinik
- Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise unserer Mitarbeiter:innen
- Die generelle Maskenpflicht für Mitarbeitende und Patient:innen ist entfallen
Wir appellieren an Ihre Verantwortung gegenüber Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die Klinikleitung