Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle, Schul- und Kindergartenunfälle, Durchgangsarzt-Verfahren (DAV)

Definition

Arbeitsunfälle ereignen sich nicht nur während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause (sogenannte Wegeunfälle).

Auch bei Unfällen während der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten oder der Pflege naher Angehöriger handelt es sich um „Arbeitsunfälle“.

Zuständig sind in diesen Fällen die verschiedenen, gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Berufsgenossenschaften. Erleidet Ihr Kind einen Schul- oder Kindergartenunfall, so sind im Besonderen die Unfallkassen zuständig.

Ziel muss es primär sein, arbeitsbedingte Unfälle oder Erkrankungen mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten oder deren Gesundheitsschaden zu beseitigen oder deren Verschlimmerung zu mildern.

Durch die Zusammenarbeit der Berufsgenossenschaften mit hierzu speziell ernannten und ermächtigten Ärzten, Kliniken und physiotherapeutischen Einrichtungen sollen diese Ziele effizient erreicht werden. Insbesondere die schnelle, berufliche Rehabilitation steht hier im Vordergrund.

Ganz auf Sie abgestimmt: Unser Behandlungsangebot

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Die Abteilung für Orthopädie und Unfallchirurgie verfügt über die notwendigen, hohen fachlichen und räumlichen Voraussetzungen, die zur Beteiligung am D-Arztverfahren berechtigen.  Hierzu zählen auch besondere apparative und hygienische Voraussetzungen.

Für die kompetente Betreuung im Rahmen des sogenannten D-Arzt-Verfahrens stehen wir mit unserem Team aus speziell ausgebildeten und ermächtigten Unfallchirurgen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit den verschiedenen Disziplinen im Haus aber auch mit spezialisierten Kompetenzzentren in der Umgebung zusammen.

Im Rahmen unserer D-Arztsprechstunde koordinieren wir Ihre medizinische und berufliche Rehabilitation durch Verordnung von Physiotherapie, Ergotherapie, spezieller stationärer Rehabilitation und aller notwendiger Hilfsmittel.

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