Unser Qualitätsbericht

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Berichte dienen der Information von Patienten und Versicherten, den Krankenkassen sowie den einweisenden und weiter betreuenden Ärzten.

Die Gliederung und die zu erfüllenden Kriterien der Qualitätsberichte wird für alle Krankenhäuser vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt.

Lesen Sie hier unseren aktuellen Qualitätsbericht

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