Begleitpersonen

Mutter und Sohn

In einigen Fällen können wir Begleitpersonen unserer Patienten mit aufnehmen. Dies betrifft

  •  Eltern von Kindern unter sieben Jahren
  •  begründete medizinische Fälle

Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte sowie Ihren Personalausweis mit.

Elternübernachtung

Bei Kindern unter sieben Jahren und bei medizinischer Notwendigkeit kann ein Elternteil kostenfrei beim Kind übernachten (Elternliege im Patientenzimmer),- dieses klären sie am Aufnahmetag ihres Kindes, mit dem Pflegepersonal der jeweiligen Station ab.

Wenn sie als medizinisch notwendige Begleitperson nicht die Möglichkeit haben bei ihrem Kind auf einer Elternliege im Patientenzimmer zu übernachten, steht Ihnen alternativ die Ronald McDonald Stiftung zur Seite. Hier befinden sich Appartements (max. 4 Pers.) und in diesem Fall werden die Übernachtungs- und Verpflegungskosten direkt über die Krankenversicherung abgerechnet.

Wenn die erste medizinisch notwendige Begleitperson auf einer Elternliege im Patientenzimmer übernachtet, können zweite Begleitpersonen je nach Verfügbarkeit gegen einen Aufpreis von 22,50 Euro im Elternzimmer oder Appartement übernachten.

Bei Kindern über sieben Jahren entscheidet der behandelnde Arzt, ob die Mitaufnahme einer Begleitperson medizinisch notwendig ist.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Vorabreservierungen vornehmen, sondern lediglich Ihre Aufnahmewünsche berücksichtigen können.

Anfrageformular für Unterbringungswünsche

Das Anfrageformular für Unterbringungswünsche finden Sie hier.

 

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