Informationen zur Sedierung bei MRT Untersuchungen

Viele unserer Patienten zur MRT Untersuchung kommen von weit her. Gerade kleine Kinder müssen teils bis zu einer Stunde ruhig und bewegungslos im MRT zubringen. Dazu wird oftmals die medikamentöse Sedierung erforderlich.

Hierzu können wir die Eltern in Ausnahmefällen auch telefonisch über die Risiken eines Eingriffs/der Sedierung nebst etwaiger Alternativen sowie den geplanten Ablauf der Behandlung aufklären. Selbstverständlich muss das telefonische Aufklärungsgespräch den Anforderungen an ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Gespräch genügen. Dazu vereinbaren wir mit ihnen einen Termin. Bitte nehmen sie sich dazu viel Zeit und bereiten sie sich auf das Gespräch in ruhiger Atmosphäre vor.

Bei einfachen Eingriffen, bzw. Routine MRT Diagnostik ist es in Ausnahmefällen statthaft, die Eltern oder ein Elternteil telefonisch über die Risiken eines Eingriffs/der Sedierung nebst etwaiger Alternativen sowie den geplanten Ablauf einer Behandlung aufzuklären. Dabei muss das telefonische Aufklärungsgespräch den Anforderungen an ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Gespräch genügen. Ob die Aufklärung an beide Sorgeberechtigte zu richten ist, oder ob es genügt, wenn nur einer von beiden entsprechend informiert wird, richtet sich nach der Schwere des Eingriffes. Handelt es sich um Routine- oder einfache Eingriffe, genügt es, wenn lediglich ein Elternteil aufgeklärt wird.

Die ausdrückliche Nachfrage unmittelbar am Untersuchungstag / Operationstag, ob noch Unklarheiten bestehen oder Fragen offen sind müssen sie zunächst mündlich, später dann schriftlich auf der Einwilligungserklärung ausdrücklich bestätigen.

Am Ende des Telefonats fragen wir nochmals, ob sie die Risiken eines Eingriffs/MRT-Untersuchung  nebst etwaiger Alternativen sowie den geplanten Ablauf der Behandlung zur Kenntnis genommen, alles verstanden, keine weiteren Fragen und in die Behandlung eingewilligt haben.

Am Tag der Untersuchung erhalten die Eltern /Erziehungsberechtigte nochmals die Gelegenheit zu Fragen und müssen sodann ihre Einwilligung zur Operation durch Unterzeichnung des Anästhesiebogens einschließlich der handschriftlichen Vermerke erteilen. Eine vollständige Kopie wird ausgehändigt und gegengezeichnet. Beim Telefonat werden wir auch auf diese Prozedur hinweisen.

 

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