Informationen zu Ihrer geplanten Rehabilitationsmaßnahme während der Corona-Pandemie

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Rehabilitation in unserem Hause auf der Insel Sylt interessieren. Im Vorfeld möchten wir Sie über die Regelungen, Vorgaben und Verhaltensweisen im Rahmen der Corona-Pandemie informieren. Um Sie, Ihre Mitpatienten und unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und vorzubereiten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Informationen zu beachten.

Die Vorgaben bei diesem dynamischen Geschehen beruhen auf den Mitteilungen des Robert-Koch-Instituts, der Landes- und Bundesverordnungen zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und den Hygieneregelungen. Da noch immer ein bundesweit erhöhtes Infektionsrisiko besteht, sollen diese getroffenen Maßnahmen dazu dienen, die Gefahr einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten und die Gemeinschaft der Rehabilitanden vor einem Eintrag mit dem Coronavirus zu schützen. Besuche in der Reha-Klinik sind weiterhin nicht gestattet.

Wir bitten Sie, diese im Anschluss aufgeführten Vorgaben zwingend einzuhalten und uns mit Ihrer Unterschrift bei Anreise die Kenntnisnahme und Ihr Einverständnis zu bestätigen.

 

Kurz vor Anreise:

  • Sollten Sie bei sich Symptome wie z.B. Fieber, Husten oder Schnupfen feststellen, bitten wir Sie Kontakt mit uns aufzunehmen. Gegebenenfalls muss Ihr Aufnahmetermin verschoben werden. Sollten Sie erst vor Kurzem positiv auf COVID-19 getestet worden sein, bitten wir zwingend um telefonischen Kontakt.
  • Damit Sie zu Ihrer Rehabilitationsmaßnahme anreisen können, ist ein negativer COVID-19-PCR-Test erforderlich. Bitte bringen Sie den negativen PCR-Test mit dem entsprechenden Testbericht, nicht älter als 48 (bis max. 72) Stunden, zur Anreise mit bzw. veranlassen Sie durch Ihren Arzt bzw. das Labor die Übersendung an unsere Klinik:
    Fax: 04651-84 46 9999.
  • Bei Aufnahme und im Verlauf der Rehabilitation werden Sie entsprechend des aktuellen Testkonzeptes regelmäßig in der Klinik getestet, um die Sicherheit für Sie und alle anderen Rehabilitanden sowie das Personal zu gewährleisten. Der Start des vollständigen Therapieprogramms beginnt nach Vorliegen des negativen Aufnahme-PCR-Testergebnisses. Die Testergebnisse liegen i.d.R. innerhalb von 24 bis max. 36/48 Stunden vor.
  • Wenn die Organisation eines PCR-Tests vor Anreise nicht möglich ist, müssen Sie Ihren Aufenthalt nicht verschieben oder absagen, da Sie bei uns getestet werden.
  • Sollten Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Anreise in einem internationalen Risikogebiet aufgehalten haben, so ist auch mit einem Negativ-Test keine Anreise möglich. Hierzu bitten wir Sie zwingend um Kontaktaufnahme mit uns.
  • Zur Unterstützung des Rehabilitanden und zur Sicherung des Reha-Erfolges sind in begrenztem Umfang Begleitpersonen mit einer Mindestaufenthaltsdauer von sieben zusammenhängenden Übernachtungen möglich. Der Aufenthalt muss zeitgleich mit der Anreise des Rehabilitanden beginnen. Die Regelungen zum Vorliegen eines negativen COVID-19-PCR-Testberichts gelten analog auch für Begleitpersonen.

 

Anreise:

  • Es wird eine individuelle Anreise mit dem PKW empfohlen (Kosten werden vom Kostenträger i.d.R. übernommen, lediglich die Überfahrt auf die Insel mit dem PKW wird i.d.R. nicht übernommen).
  • Bevor Sie unsere Reha-Einrichtung betreten, setzen Sie Ihren mitgebrachten medizinischen Mund-Nasen-Schutz auf.
  • In allen öffentlichen Räumen (Rezeption, Speisesaal, Flure und Gänge etc.) besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch für Patienten mit Impfschutz bzw. nach einer COVID-19-Erkrankung.

 

Während des Aufenthaltes:

  • Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten größere Menschenansammlungen vermieden und Restaurantbesuche unterlassen werden. Das Verlassen der Insel sowie der Besuch von Restaurants im Innenbereich ist untersagt! Zuwiderhabndlungen führen zu einer disziplinarischen Entlassung mit Information an den Kostenträger.
  • Um die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts einhalten zu können, ist ein angepasstes Therapieprogramm für Sie vorgesehen (Hygiene- und Abstandsregelungen).
  • Bitte beachten Sie die Anweisungen unseres Personals. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen bezüglich Hygiene- und Abstandsregelungen, bei Verdachtsfall oder Infektion ist eine individuelle Abreise innerhalb von 24 Stunden vorgesehen. Dies ist eine Vorgabe der zuständigen Behörden.

An dieser Stelle geben wir Ihnen Antworten auf die meist gestellten Fragen zu Ihrem geplanten Aufenthalt in unserer Rehabilitationsklinik während der Corona-Pandemie.

9-Punkte-Plan zum Schutz vor dem Coronavirus

Bild: 9-Punkte-Plan zum Corona-Schutz
© Asklepios

Damit Sie sich jederzeit gut behandelt, willkommen, geschützt und bestens versorgt fühlen, haben wir umfassende Maßnahmen in unseren Häusern etabliert, die uns – und Ihnen – dabei helfen, sich und andere bestmöglich vor Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Neun-Punkte-Plan zum Schutz vor dem Corona-Virus.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe einen Termin bekommen. Findet dieser wie geplant statt?

Ihre Reha-Maßnahme findet zu dem festgelegten Termin statt. Im Falle einer notwendigen Absage melden wir uns umgehend persönlich bei Ihnen.

Was muss ich zur derzeitigen Situation während der Corona-Pandemie für meinen geplanten Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik wissen?

Die Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt hat sich seit Beginn des Jahres intensiv auf das neuartige Coronavirus vorbereitet und zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um einen Ausbruch innerhalb der Klinik zu vermeiden. Außerdem gelten die allgemeinen Bestimmungen des Landes Schleswig-Holstein.

Der Zugang zur Rehabilitationsklinik ist ausschließlich Patienten und Personal vorbehalten, sodass Sie sich während Ihres Aufenthaltes in einer geschützten Umgebung aufhalten. Für die einzelnen Bereiche wurden spezifische Maßnahmen ergriffen (siehe beispielsweise Speisenversorgung) und ein umfangreiches Wegeleitsystem erstellt, um Ihnen einen bestmöglichen Schutz während Ihres Aufenthaltes zu ermöglichen.

Zudem ist das Tragen einer Maske innerhalb der öffentlichen Bereiche verpflichtend. Wir händigen Ihnen bei Anreise einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz aus, der täglich gewechselt wird.  

Zudem ist das Tragen einer Maske innerhalb der öffentlichen Bereiche verpflichtend. Wir händigen Ihnen bei Anreise einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz aus, der täglich gewechselt wird.

Welche Regelungen gelten während meines Aufenthaltes?

Sie bekommen rechtzeitig vor Ihrer Anreise (ca. ein bis zwei Wochen im Voraus) ausführliche Informationen von uns per Post zugeschickt. Darin enthalten sind auch die aktuell geltenden Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Unser Personal vor Ort wird Sie zusätzlich informieren.

Muss ich in Quarantäne? Falls ja, wie lange?

Wenn möglich, bitten wir Sie einen negativen Test (nicht älter als 48 Stunden bei Anreise) mitzubringen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, werden Sie selbstverständlich von uns vor Ort getestet. Bis zum Eintreffen Ihres Ergebnisses werden Therapien und Anwendungen ausgesetzt,

Wer übernimmt die Kosten für den Test?

In der Regel werden die Kosten für einen PCR-Test von den Krankenkassen übernommen.

Was passiert, wenn mein Test positiv ausfällt?

Sollte Ihr Testergebnis positiv ausfallen, ist zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter Ihre schnellstmögliche Abreise notwendig. In diesem Fall bekommen Sie einen neuen Termin für Ihre Rehabilitationsmaßnahme. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Planung für die Anreise.

Darf ich das Klinikgelände verlassen, sobald mein negatives Testergebnis vorliegt?

Sie dürfen das Klinikgelände verlassen. Es gelten sowohl die deutschlandweiten Regelungen zur Kontaktbeschränkung als auch die klinikinternen Vorgaben. Das Freizeitangebot ist aufgrund dessen eingeschränkt.

Wie ist die Speiseversorgung geregelt?

Aufgrund der bekannten Situation müssen wir die Essenszeiten reduzieren, um Abstandsgebote einhalten und das Einnehmen der Mahlzeiten in Schichten zu ermöglichen. Wir sind aufgrund dessen dazu angehalten, unsere Prozesse, Abläufe und Aufgaben zu ändern und an die Situation anzupassen.

Sonderkost bei Unverträglichkeiten, Allergien oder anderen med. Gründen wird selbstverständlich auch weiterhin individuell zusammengestellt.

Da uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt, bieten wir Ihnen eine Küchen-Sprechstunde an, bei der Sie Änderungswünsche & Mengenanpassungen anmelden können.

Finden alle Therapien und Anwendungen statt?

Es finden alles Therapien und Anwendungen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen statt. Ebenfalls ist das Bewegungsbad weiterhin geöffnet. Für einige Therapien gibt es Sonderregelungen (z. B. verkleinerte Gruppen, Durchführung an der frischen Luft, Beschränkungen in der Medizinischen Trainingstherapie)

Finden noch Gruppentherapien statt?

Es finden weiterhin alle Gruppentherapien statt. Die Gruppengrößen wurden entsprechend der gültigen Regelungen zum Abstandsgebot angepasst. Wenn möglich, finden therapeutische Maßnahmen an der frischen Luft statt. Alle Therapieräume wurden so präpariert, dass die Abstandsgebote stets eingehalten werden können.

Ich habe eine (chronische) Lungenerkrankung. Muss ich vor Ort eine Maske tragen?

Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter herrscht in allen öffentlichen Bereichen der Klinik Maskenpflicht. Aufgrund der erhöhten Gefahr einer Tröpfcheninfektion durch Husten, ist das Tragen auch für Personen mit einer Lungenkrankheit erforderlich.

Darf mich meine Begleitperson auch während der Corona-Pandemie unterstützen?

Zur Unterstützung des Rehabilitanden und zur Sicherung des Reha-Erfolges sind in begrenztem Umfang Begleitpersonen mit einer Mindestaufenthaltsdauer von sieben zusammenhängenden Übernachtungen möglich. Der Aufenthalt muss zeitgleich mit der Anreise des Rehabilitanden beginnen. Die Regelungen zum Vorliegen eines negativen COVID-19-PCR-Testberichts gelten analog auch für Begleitpersonen.

Darf ich Bekannte in der Umgebung besuchen?

Für den Besuch mit Bekannten gelten aktuell die allgemein gültigen Regeln des Land Schleswig-Holsteins sowie die Bestimmungen der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt.

Welche Freizeitmöglichkeiten gibt es?

Es finden regelmäßig Abendveranstaltungen für Patienten (Vorträge, Lesungen, Filmabende) in der Rehabilitationsklinik statt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Patienten und ist kostenfrei. Auch hierbei werden alle Schutzmaßnahmen, die innerhalb der Klinik gelten, eingehalten. Zudem ist der Strand fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.Derzeit ist der Besuch von gastronomischen Betrieben sowie Geschäften nicht erwünscht.

Darf ich an den Strand gehen?

Sie dürfen selbstverständlich unter der Beachtung der allgemeinen Regeln des Landes Schleswig-Holstein sowie den Bestimmungen der Asklepios Nordseeklinik an den Strand gehen. Bitte meiden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitpatient*Innen hochfrequentierte Strände.

Kann ich weiterhin ein Gesundheitsarrangement buchen?

Die Gesundheitsarrangements "Sylt gesund" und "Offene Badekur" können derzeit nicht angeboten werden.

Kann ich meinen geplanten Termin verschieben?

Ob Sie Ihren Termin verschieben können, hängt von dem Ausstellungsdatum der Kostenzusage ab. Sie haben die Möglichkeit die Verschiebung bei Ihrem Kostenträger zu beantragen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall rechtzeitig, sodass wir die Planung für Ihre Reha-Maßnahme entsprechend anpassen können.

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