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Synkopenabklärung

Unter einer Synkope versteht man einen vorübergehenden Bewusstseinsverlust infolge einer unzureichenden Hirndurchblutung. Doch nicht jeder Patient, dem plötzlich schwindelig wird oder der ohnmächtig wird, muss zwangsläufig eine Synkope haben. Ähnliche Beschwerden können nämlich beispielsweise auch eine Unterzuckerung oder ein Krampfanfall hervorrufen. Die „echten“ Synkopen können durch eine reflektorische Störung, eine Störung der Gefäßregulation (Orthostase-Syndrom) oder durch eine Rhythmusstörung des Herzens ausgelöst werden.

Der erste Schritt: Die richtige Diagnostik

Zunächst muss jeder Patient genau über die Umstände seiner Bewusstlosigkeit befragt werden; viele Ursachen können wir schon allein durch die Schilderung des Patienten und eine körperliche Untersuchung erkennen. In der Regel erfolgt auf Station dann eine telemetrische Überwachung (dauerhafte Kontrolle der Herzfunktion mit einem EKG: Elektrokardiogramm).

Das Spektrum der apparativen Untersuchungen zur Abklärung von Synkopen umfasst:

  • EKG (Elektrokardiogramm zur Untersuchung der Herzfunktion)
  • Belastungs- und Langzeit-EKG (Herzcheck bei körperlicher Aktivität des Patienten beziehungsweise über einen längeren Zeitraum von ca. 24 Stunden)
  • Laboruntersuchungen des Blutes
  • Schellongtest zur Erkennung des Orthostase-Syndroms (Funktionstest, um eine gestörte Gefäßregulation beim Wechsel vom Liegen in die Vertikale zu erkennen)
  • Ultraschalluntersuchungen des Herzens und der hirnversorgenden Gefäße
  • EEG (Elektroenzephalografie: Aufzeichnung des Hirnaktionsströme-Verlaufs)
  • MRT (Magnetresonanztomografie: magnetfeldgestütztes, bildgebendes Verfahren)
  • CT (Computertomografie: computergestütztes Röntgenverfahren)

Ganz auf Sie abgestimmt: Unser Behandlungsangebot

Sollten die gängigen diagnostischen Untersuchungen die Ursachen nicht klären und erleidet der Patient häufiger Synkopen oder verletzt sich während der Bewusstlosigkeiten, kommt die Implantation eines Ereignisrekorders (engl.: „Eventrecorder“) in Betracht. Der Ereignisrekorder hat die Größe eines USB-Sticks und liegt direkt unter der Haut. Er schreibt für drei Jahre das EKG mit. Pausen im Herzschlag oder bedrohliche Herzrhythmusstörungen können so erkannt werden. Umgekehrt kann eine Rhythmusstörung als Ursache ausgeschlossen werden, wenn Synkopen auftreten und das EKG unauffällig ist.

Weiterhin gut versorgt: Ihre Weiterbehandlung / Nachsorge

Nach drei Jahren oder früher, wenn das Problem erkannt ist, wird der kleine Rekorder wieder komplett entfernt. Diese Eventrecorder müssen regelmäßig durch einen Kardiologen ausgelesen werden; natürlich sollte auch eine zügige Abfrage des Gerätes erfolgen, wenn eine neue Synkope aufgetreten ist. Welches gerätespezifische Anliegen Sie auch immer haben - wir sind gerne für Sie da und beraten und betreuuen Sie umfassend.

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