FAQ: das möchtest du wissen

Wir möchten, dass du dich auf unseren Seiten gut und gründlich informieren kannst. Auf dieser Seite FAQ (Frequently Asked Questions = häufig gestellte Fragen) wird deine Frage vielleicht schon beantwortet.
Nicht dabei? Dann schreib uns: info-pr.bzg@asklepios.com

Allgemeine Fragen zu unseren Ausbildungsberufen im BZG Hamburg

Kann ich mich immer für alle Ausbildungsberufe zu jeder Zeit bewerben oder gibt es bestimmte Bewerberzeiträume, in denen ich mich nur bewerben darf? Gibt es ein Mindestalter?

Unter unseren fünf Ausbildungsberufen gibt es einige, für die du dich nur in einem bestimmten Zeitraum im Jahr bewerben kannst. Diese Zeiträume stehen auf der jeweiligen Seite des Berufs. Dies gilt für folgende Berufe:

Für diese Ausbildung kannst du dich das ganze Jahr über bewerben:

Was gibt es noch zu beachten?

In folgenden Berufen musst du mindestens 18 Jahre alt sein, wenn du deine Ausbildung beginnst:

  • Operationstechnischer Assistent OTA (w/m/d)
  • Anästhesietechnischer Assistent ATA (w/m/d)

Wie sind die Ausbildungen am BZG Hamburg strukturiert?

Alle Ausbildungen umfassen theoretische und praktische Anteile. Dabei wechselt sich theoretischer Unterricht am BZG (vier bis sechs Wochen Blockunterricht) mit dem Erlernen der praktischen Inhalte in einer unserer Asklepios Kliniken oder Kooperationseinrichtungen ab. So ist zum Beispiel die Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau in 2.100 Stunden theoretischen Unterricht und 2.500 Stunden praktischen Unterricht in den drei Ausbildungsjahren aufgeteilt.

Fragen zu unserer Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau

Ist es möglich, die Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau zu verkürzen, wenn zuvor eine Ausbildung im medizinischen Bereich erfolgreich abgeschlossen wurde?

Maßgeblich ist für uns die folgende Regelung (§ 6 Krankenpflegegesetz):

„Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen.“

Welche Fächer habe ich in der Ausbildung?

Unsere theoretische Ausbildung ist nicht mehr nach Fächern, sondern nach Themengebieten unterteilt, in denen unterschiedliche Fachbereiche unterrichtet werden. Dazu zählen unter anderem folgende Themengebiete:

  • Recht, Politik und Wirtschaft (RPW), zum Beispiel
    • Schweigepflicht
    • Arbeitsschutzgesetz
  • Naturwissenschaften und Medizin (NW/Medizin), zum Beispiel
    • Einführung in Funktion und Aufbau von Zelle und Gewebe
    • Aufbau des Bewegungssystems (Anatomie)
  • Pflege- und Gesundheitswissenschaften (PW/GW), zum Beispiel
    • Einführung in die Pflege
    • Krankheitslehre
    • Mikrobiologie
  • Geistes- und Sozialwissenschaften, zum Beispiel
    • Einführung in die Sozialwissenschaften
    • Bezug zur Pflege

Kann ich die Ausbildung auch in Teilzeit machen?

Ja, das kannst du. Die Ausbildung in Teilzeit dauert drei Jahre und fünf Monate, also fünf Monate länger als die Vollzeit-Ausbildung. Die theoretische Ausbildung an der Berufsschule ist gleich mit den Vollzeit-Auszubildenden (montags bis donnerstag von 8-15 Uhr, freitags von 8-13.15 Uhr). Die praktische Ausbildung im Krankenhaus machst du in Teilzeit.

Du hast noch Fragen? Dann schreibe an:
bewerbung.bzg@asklepios.com

 

 

Seite teilen: