Aktuelle Corona-Hinweise

Ab dem 08.04.2023 entfällt die Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen komplett. Für unsere Einrichtungen bedeutet das, dass alle Patienten, Besuchende und Mitarbeitende keine Maske mehr tragen müssen. Auch die Patienten in unseren MVZ sind von der Tragepflicht befreit. 

Im Allgemeinen bedeutet dies, dass alle bisherigen Maßnahmen, welche mit Corona in Kraft getreten sind, nicht mehr gültig sind. Selbstverständlich dürfen Mitarbeitende und Patienten sowie Besucher auf eigenen Wunsch weiterhin eine Maske (FFP2/MNS) tragen. Auch die Option auf Testung von Patienten bei Symptomen oder einer Verdachtsdiagnose bleibt weiterhin bestehen und muss, wie bei allen anderen Erkrankungen über den zu behandelten Arzt angeordnet werden. Im Hinblick darauf, kann die Krankenhaushygiene weiterhin das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2/MNS) anordnen, z.B. in nicht kontrollierbaren Ausbruchsituationen. Dies wird situationsabhängig entschieden. 

 

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