Zuzahlung & Kostenübernahme

Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse und als Selbstzahler in unsere Klinik kommen.

KOSTENÜBERNAHME

Beratung

Die Kosten für eine Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung übernehmen in der Regel nach Bewilligung des Antrags die Renten- oder Krankenversicherung. Sie selbst tragen in dem Fall keine Kosten.

Zuzahlung

Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine festgeschriebene Zuzahlung von Ihnen einzufordern. Nach dem Aufenthalt wird Ihnen diese per Post zugesendet.

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