Wieder möglich: Pro Patient ein Besucher eine Stunde pro Tag

Asklepios Orthopädische Klinik Lindenlohe erweitert Besucherregelungen / Testen im Eingangsbereich der Klinik / Wochentags von von 10 bis 16 Uhr, an den Wochenenden von 14 bis 17 Uhr

Asklepios Lindenlohe
Die Asklepios Orthopädische Klinik Lindenlohe hat die Besucherregelungen gelockert. © Bernhard Krebs

SCHWANDORF/LINDENLOHE. Zum 1. März erweitert die Asklepios Orthopädische Klinik Lindenlohe die Besucherregelungen. Aber: „Da das Corona-Virus in allen Varianten sehr ansteckend bleibt, ist es uns besonders wichtig, sehr hohe Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um unsere Patienten und Mitarbeiter nicht zu gefährden“, so Daniel Weiß.

Es gilt die aus früheren Zeiten bekannte 1-1-1 Regel, was heißt: ein Patient darf von einer Person für eine Stunde am Tag besucht werden. Wechselnde Besucher pro Patient sollen bitte, wenn möglich, vermieden werden. Ebenso sind Besuche im Außenbereich vorzuziehen. Und: Jeder Besucher wird beim Eintreten in die Klinik mit Namen, Adresse und Telefonnummer registriert.

Die Besuchszeiten sind an Wochentagen zwischen 10:00 und 16.00 und an den Wochenenden zwischen 14 und 17 Uhr (Einlass nur bis 16 Uhr). Alle Besucher müssen einen gültigen (!) PCR-Test oder einen Schnelltest von einer offiziellen Abstrichstelle (Arztpraxis, Apotheke, BRK-Teststelle etc.) an der Eingangstür vorzeigen. Testungen können Testungen können auch wochentags, aber nicht an den Wochenenden, bis 15 Uhr auch im Testzentrum im Eingangsbereich der Klinik durchgeführt werden.

Jeder Besucher muss über die gesamte Zeit in der Klinik eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen. Der Patient muss über die gesamte Besuchszeit mindestens einen Mund-Nasenschutz tragen. Eine Selbstverständlichkeit: Wer Symptome hat wie z. B. Fieber, Husten, Halskratzen, Unwohlsein etc. darf die Klinik nicht betreten. Das gilt auch für alle, die innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.

Ausnahmen von den Besuchsregelungen zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen oder schwerstkranken Patienten müssen mit dem zuständigen Oberarzt besprochen werden.

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