
Lea John
Patientenmanagement
Sie können als Versicherte:r einer privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigte:r oder als Selbstzahler:in zu uns kommen.
Die Kosten für ambulante und teilstationäre psychosomatische, psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen erstattet. Beihilfestellen erstatten die Kosten anteilig.
Die Höhe einer möglichen Eigenbeteiligung hängt von verschiedenen Faktoren ab (Beihilfeanspruch, Versicherungsstatus, gewählter Tarif) sowie zusätzlichen vertraglichen Leistungen (zum Beispiel Beihilfeergänzungstarif).
Wenn eine tagesklinische psychosomatische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung die beste Option für Sie ist, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung.
Sie können natürlich auch als Selbstzahler:in zu uns kommen.
Gesetzliche Krankenversicherungen können sich in begründeten Ausnahmefällen an den Kosten beteiligen. Hier bedarf es aber unbedingt der vorherigen Klärung.
In allen Fällen steht Ihnen unser Patientenmanagement beratend zur Seite.

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