Hauttumoren

Statistiken und unsere Erfahrungen vor Ort zeigen, dass Hauttumore immer häufiger werden.

In unserer Klinik diagnostizieren und behandeln wir:

  • Maligne Melanome
  • Basalzellkarzinome (Basaliom)
  • Plattenepithelkarzinome (Spinaliom)
  • Aktinische Keratosen
  • Morbus Bowen
  • Hautlymphome u.a. seltene Hauttumore

Der erste Schritt: Die richtige Diagnostik

  1. Anamnese
  2. Befunderhebung inkl. Auflichtmikroskopie
  3. Probebiopsie
  4. Durchuntersuchung (Staging)

Ganz auf Sie abgestimmt: Unser Behandlungsangebot

Wir bieten Ihnen die folgenden Leistungen an:

  • Operative Entfernung von Hauttumoren inkl. Lappenplatik
  • Wächterlymphknoten-Exzision (in Vollnarkose) bei Malignem Melanom
  • Medikamentöse Tumortherapie nach Festlegung im interdisziplinären Tumorkonsil: Immuntherapie wie Interferon, Antikörpertherapie z.b. Ipilimumab, Nivolumab, Pembrolizumab u.a. sowie zielgerichtete Therapien z.B. BRAF-Inhibitoren nach vorheriger Mutationstestung bei fortgeschrittenem Malignen Melanom
  • Lokaltherapie von aktinischen Keratosen und oberflächlichen Basaliomen (z.B. mit Imiquimod, Ingenolmebutat, Fluorouracil, Diclofenac-Natrium)
  • Photodynamische Therapie (PDT)

Weiterhin führen wir nach entsprechender Auftragserteilung Begutachtungen für Berufsgenossenschaften (BK Nr. 5103 – Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung) sowie Gerichte und Ärztekammern durch.

Weiterhin gut versorgt: Ihre Weiterbehandlung / Nachsorge

Gern stehen wir den einweisenden Kollegen für Rückfragen zur Weiterbehandlung auch nach der Entlassung zur Verfügung.

Tumor-Nachsorgeuntersuchungen werden zu festgelegten Zeiten nach Terminvereinbarung im MVZ Dermatologie wechselseitig mit kooperierenden niedergelassenen Kollegen  durchgeführt.

Spezifische antitumoröse Therapien (Interferon, Vemurafenib, Yervoy, Nivolumab, Keytruda u.a.) inkl. Therapieüberwachung erfolgen ambulant im MVZ Dermatologie.

Photodynamische Therapie als Igel-Leistung bei aktinischen Keratosen  oder Therapie zu Lasten der Berufsgenossenschaft bei anerkannter Berufserkrankung bei bestimmten Konstellationen aktinischen Keratosen (> 4cm² bzw. > 5 Läsionen) können ebenfalls im MVZ durchgeführt werden.

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