Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechnen wir Ihre Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr entrichten. Für diese Zuzahlung erhalten Sie im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt eine Rechnung von uns. Wir leiten die Zuzahlung anschließend an Ihre Krankenversicherung weiter.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patienten

Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für privat versicherte Patienten direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab.

Wir beraten Sie

Bei Fragen zur Abrechnung von Zusatzleistungen steht Ihnen unser Aufnahmemanagement gerne zur Verfügung.

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