Wissenswerte Informationen

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, liebe Besucherinnen und Besucher,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir begrüßen Sie herzlich in unserer Asklepios Südpfalzklinik und möchten Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Um dieses Ziel gemeinsam mit Ihnen zu erreichen, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten.

 

Besuchszeiten

Unsere Besuchszeiten finden täglich zwischen 10.00 Uhr und 19.00 Uhr statt. Wir bitten Sie, diese einzuhalten und sich bei Ausnahmewünschen an unser Pflegepersonal zu wenden.

Mittagsruhe

Da auch Ruhe für Ihre Genesung unverzichtbar ist, möchten wir Sie, Ihre Angehörigen und Ihren Besuch bitten, die Mittagsruhe zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr zu beachten.

Haftung

Patienten, Angehörige bzw. Besucher haften für vorsätzlich bzw. fahrlässig verursachte Schäden. Eltern haften für ihre Kinder. Für Patienten, die die Behandlung gegen ärztlichen Rat abbrechen, übernimmt die Klinik keinerlei Haftung für daraus entstehende Folgen. Unfälle sind unverzüglich bei den Mitarbeitern der Pflege zu melden.

Für mitgebrachte Wertsachen und für Bargeld haftet die Asklepios Südpfalzklinik nur dann, wenn diese an der Rezeption in Verwahrung genommen werden. Für eingeschlossene Wertsachen im Zimmer wird keine Haftung übernommen.

Fundsachen geben Sie bitte am Stationsstützpunkt oder an der Rezeption ab.

Rauchen und Alkohol in der Klinik

Es besteht ein generelles Rauchverbot in allen Räumlichkeiten, sowie auf dem gesamten Klinikgelände. Das Rauchen ist nur in den eigens freigegebenen und ausgewiesenen Raucherbereichen auf dem Außengelände zulässig. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Klinikgelände ausdrücklich untersagt – dies gilt auch in den ausgewiesenen Raucherbereichen. Der Konsum von Alkohol ist nicht gestattet.

Elektrische Geräte

Aus Sicherheitsgründen sind das Mitbringen und der Betrieb von elektrischen Geräten wie Wasserkochern, Kaffeemaschinen, Heizdecken etc. untersagt. Sollten Sie ein E-Bike mit zu uns bringen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch der Akku aus Sicherheitsgründen nicht im Zimmer gelagert und geladen werden darf.

Hygiene und Brandschutz

Auf den Stationen sind Kerzen und Topfpflanzen nicht gestattet.

Umweltschutz

Im Sinne unseres Umweltschutzkonzeptes bitten wir Sie, verantwortungsbewusst mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen.

Fotografieren, Filmen, Medien (Landeskrankenhaus-Gesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzrecht, §201a StGB)
 

  • Auf dem gesamten Klinikgelände gelten besondere rechtliche Bestimmungen: Das Landeskrankenhausgesetz, datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Es ist daher verboten, Personen ohne vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden sollen. Für Fotos und Aufnahmen auf dem Klinikgelände und im Gebäude sind andere Maßstäbe anzulegen als in der Öffentlichkeit und daher strikt untersagt.
  • Foto-, Ton- oder Video-Aufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Klinikleitung gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen durch Patienten oder deren Angehörigen. Solche Aufnahmen sind ohne vorherige Genehmigung untersagt.
  • Fotografieren und Filmen ist nur Patienten und deren Angehörigen ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt, außerhalb der therapeutischen Bereiche. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen gefilmt oder fotografiert werden.
  • Journalisten ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Klinikgeländes sowie von Patienten zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet. Journalisten, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Klinikgelände an einen Patienten, Besucher oder Mitarbeitenden wenden, müssen sich vorher als Journalist zu erkennen geben.

Hausrecht

Diese Hausordnung ist ein Bestandteil Ihres mit der Klinik abgeschlossenen Behandlungsvertrages. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes sehen wir uns gezwungen, dieses Behandlungsvertragsverhältnis zu beenden. Das Hausrecht üben der Geschäftsführer oder seine Vertreter aus. Bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Hausordnung können beteiligte Personen disziplinarisch der Klinik verwiesen werden.

Beschwerden

Ihre volle Zufriedenheit während des Klinikaufenthaltes ist uns sehr wichtig. Daher sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie etwaige Hinweise, Anregungen oder Ratschläge direkt an die Mitarbeiter herantragen. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Die Patientenfragebögen, die überall in der Klinik zu finden sind mit entsprechenden Briefkästen für den Einwurf
  • Alle Mitarbeitenden unserer Südpfalzklinik
  • Das Beschwerdemanagement (Fr. Dickemann Tel. 07275 / 71-1315)
  • Das Qualitätsmanagement (Fr. Maurer Tel. 07275 / 71-2600)

 

 

Wir wünschen Ihnen maximalen Behandlungserfolg sowie einen angenehmen Aufenthalt in unserer Klinik

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