Asklepios Paulinen Klinik Wiesbaden

Zuzahlung & Kostenübernahme

Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherte:r einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigte:r oder als Selbstzahler:in zu uns kommen.

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechnen wir Ihre Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Gesetzlich versicherte Patient:innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr entrichten.

Für diese Zuzahlung erhalten Sie im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt eine Rechnung von uns. Wir leiten die Zuzahlung anschließend an Ihre Krankenversicherung weiter.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patient:innen

Wenn Sie privat versichert sind oder wenn die Klinik Wahlleistungen (z. B. Chefarztbehandlung) anbietet, die Sie zusätzlich in Anspruch nehmen, müssen die Kosten direkt mit uns verrechnet werden. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) finden Sie Angaben zum Tarif für wahlärztliche Leistungen und zum Abrechnungsverfahren.

Treten Sie als privat versicherter Patient:innen Ihre Rechte gegenüber Ihrer Privatkasse für den Krankenhausaufenthalt an die Klinik ab, so erfolgt eine direkte Rechnungslegung durch die Klinik gegenüber Ihrer privaten Krankenkasse.

Für den Fall, dass keine oder nur eine teilweise Kostenübernahme durch eine Krankenkasse bzw. Krankenversicherung für eine Leistung der Klinik erfolgt oder Sie als privat versicherter Patient:innen keine Abtretungserklärung abgegeben haben, haben Sie als Patient:innen die Kosten für den Krankenhausaufenthalt persönlich zu erstatten.

Die Gebühren für die ärztlichen Wahlleistungen werden Selbstzahlern vom behandelnden Arzt über die Zentrale Verwaltung der Patient:innen in Rechnung gestellt.

Zuzahlung und Kostenübernahme

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.

Sollte Ihre Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so informieren die Mitarbeiter:innen unserer Zentralen Patient:innenverwaltung Sie sofort und umfassend darüber.

Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Wir bitten Sie, den Betrag nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Quittung über den von Ihnen entrichteten Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren.

Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patient:innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden und bei einem Krankenhausaufenthalt aufgrund von Berufsunfällen bzw. auch dann, wenn unserer Klinik ein Befreiungsausweis vorliegt.

Entbindungen werden nicht als Krankenhausbehandlungen gewertet, weshalb der Entbindungsaufenthalt – also der stationäre Aufenthalt, in dem das Kind geboren wird – grundsätzlich von der Zuzahlung befreit ist.

Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir auf Wunsch für privat versicherte Patient:innen direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab.

Als beihilfeberechtigte:r Patient:in erhalten Sie eine Rechnung von uns und reichen diese bei der Beihilfestelle ein. Sie treten somit in Vorlage, bis die Beihilfe den Betrag erstattet.

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