Voraussetzungen für eine Neurologische Rehabilitation der Phase C
Voraussetzungen für eine Neurologische Rehabilitation der Phase C
Welche Rehabilitationsphase für Sie geeignet ist, richtet sich nach Ihrem Gesundheitszustand, Ihren Fähigkeiten und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf. Die behandelnden Ärzt:innen beurteilen, welche Phase zu Ihrer aktuellen Situation passt. Für die einzelnen Rehabilitationsphasen gibt es festgelegte Kriterien und Empfehlungen. Sie berücksichtigen unter anderem, welche medizinische Behandlung, pflegerische Unterstützung und therapeutische Begleitung Sie benötigen. So kann die Rehabilitation gezielt auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden und Sie erhalten die Unterstützung, die Sie auf Ihrem Weg zu mehr Selbstständigkeit benötigen.
Medizinische Voraussetzungen für die Phase C sind:
Damit eine Rehabilitation in der Phase C für Sie geeignet ist, sollten in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Akutbehandlung ist weitgehend abgeschlossen und eine intensivmedizinische Überwachung ist nicht mehr notwendig.
- Eine künstliche Beatmung ist nicht mehr erforderlich.
- Sie sind überwiegend wach und bei Bewusstsein.
- Sie sind körperlich und geistig so belastbar, dass Sie mehrmals täglich an verschiedenen Therapien teilnehmen und aktiv mitarbeiten können.
- Sie können kommunizieren und mit anderen in Kontakt treten, bei Bedarf auch mithilfe geeigneter Hilfsmittel.
- Sie können einfache Aufforderungen verstehen und umsetzen.
- Sie können bereits für längere Zeit teilmobilisiert werden, zum Beispiel im Rollstuhl sitzen.
- Bei alltäglichen Aktivitäten benötigen Sie noch pflegerische Unterstützung.
- Es liegen keine Begleiterkrankungen vor, die eine Mobilisierung verhindern.
- Es besteht keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung und keine ausgeprägte Verhaltensstörung, die eine Rehabilitation erheblich beeinträchtigen würde.
- Sie können an Therapien in kleinen Gruppen mit drei bis fünf Patient:innen teilnehmen.
- Es liegt keine schwere akute Infektion vor.
Ob die Rehabilitationsphase C für Sie geeignet ist, wird von unseren Ärzt:innen individuell anhand Ihres Gesundheitszustands, Ihrer Fähigkeiten und Ihres Unterstützungsbedarfs beurteilt. Nicht jeder Punkt lässt sich dabei isoliert betrachten. Entscheidend ist die medizinische Gesamtsituation.
Auch bei einer MRSA-Besiedelung prüfen wir gerne individuell, ob eine Aufnahme möglich ist. Bitte sprechen Sie uns hierzu vorab an.
Kostenzusage und Kostenübernahme
Für Ihre Aufnahme in die Asklepios Rehaklinik Bad Oldesloe benötigen Sie vor Beginn der Rehabilitation eine Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers.
Wenn Sie nach einem akuten Ereignis direkt aus einem Krankenhaus zu uns kommen, übernimmt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses die Beantragung der Kostenübernahme für Sie.
Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:
- In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Rehabilitation.
- Nach einem versicherten Arbeits- oder Wegeunfall ist in der Regel die Unfallversicherung zuständig.
- In Einzelfällen können die Kosten auch durch die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers übernommen werden.
Sobald die Kostenzusage vorliegt, kann die Aufnahme in unsere Rehaklinik geplant werden.