ASKLEPIOS leitet aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG ein

Datum7. August 2026
OrtHamburg
  • Vollständige Integration der RHÖN-KLINIKUM AG in den ASKLEPIOS Konzern geplant
  • Weiterentwicklung der Gruppenstruktur zur Stärkung der langfristigen Zukunftsfähigkeit

Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA („ASKLEPIOS“) hat heute gegenüber dem Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG ein Verlangen auf Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG gestellt. Hierzu soll eine Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG über die Übertragung der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien auf Asklepios gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. 

ASKLEPIOS ist seit 2020 Mehrheitsaktionär der RHÖN-KLINIKUM AG. In den vergangenen Jahren haben beide Unternehmen ihre Zusammenarbeit kontinuierlich ausgebaut, mit dem gemeinsamen Ziel, die RHÖN-KLINIKUM AG als einen der führenden Gesundheitsversorger in Deutschland weiterzuentwickeln. Mit dem beabsichtigten Squeeze-out verfolgt ASKLEPIOS das Ziel, die RHÖN-KLINIKUM AG vollständig in den Konzern zu integrieren und die Konzernstruktur weiter zu vereinfachen. Die Maßnahme soll die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe schaffen und Entscheidungs-, Steuerungs- und Governance-Prozesse weiter harmonisieren. Dies soll die strategische Weiterentwicklung der Krankenhausstandorte und die Zukunftsfähigkeit der Gruppe insgesamt stärken. Der Vollzug des Squeeze-out reduziert zudem die laufenden Kosten sowie administrativen Pflichten und Anforderungen der Börsennotierung für die RHÖN-KLINIKUM AG und schafft den Rahmen, sich vollständig auf das operative Geschäft zu konzentrieren.

Die strategische Ausrichtung und operative Führung der RHÖN-KLINIKUM AG ändert sich durch diesen Schritt nicht. Für Patientinnen und Patienten, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Standorte der RHÖN-KLINIKUM AG ergeben sich aus dem aktienrechtlichen Vorgang keine unmittelbaren Auswirkungen. 

Der Squeeze-out wird erst mit Eintragung der Beschlussfassung der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG über den Squeeze-out in das Handelsregister der RHÖN-KLINIKUM AG wirksam. Über die weiteren Schritte und den zeitlichen Ablauf des Verfahrens wird die RHÖN-KLINIKUM AG entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren.