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Aufnahmemanagement

Wir bieten Ihnen Wahl- und Komfortleistungen und damit viele zusätzliche Services, die Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten sollen.
Sie können bei uns eine privatärztliche Behandlung in Anspruch nehmen und / oder komfortable Unterbringungsangebote nutzen. Diese Leistungen stehen Ihnen mit einer Privatversicherung, einer privaten Zusatzversicherung oder als Selbstzahler offen.
Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, welche Wahlleistungen übernimmt oder gesetzlich krankenversichert sind und eine entsprechende Zusatzversicherung für Wahlleistungen abgeschlossen haben, so haben Sie die Möglichkeit gesondert berechenbare Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Natürlich können Sie diese auch als Selbstzahler:in nutzen. Bitte informieren sie sich am besten im Voraus bei Ihrer Versicherung darüber, in welchem Umfang in Anspruch genommene Wahlleistungen übernommen werden.
Unsere Wahlleistungen unterscheiden sich in der Unterbringung von Ein- und Zweibettzimmern mit besonderen Komfortleistungen und in wahlärztlichen Leistungen. Nähere Details entnehmen Sie bitte unserem Flyer "Wahlleistungen". Alle Wahlleistungszimmer und die Komfort-Plus Zimmer verfügen über Fernseher, WLAN, Zimmersafe und Minibar. Täglich wird Ihnen eine Tageszeitung gereicht. In den hochwertig ausgestatteten Bädern finden Sie ausgwählte Accessoires für ein erholsames Bad – vom Bademantel bis zu hochwertigen Pflegeartikeln.
Zusätzlich können Sie die Behandlung durch den Chefarzt oder der Chefärztin der Abteilung wählen, die nach der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Ärzt:innen berechnet wird. Selbstverständlich erhalten Sie eine detaillierte Rechnung nach Ihrer Entlassung.
Sie können sich in unserem Klinikum von einem oder einer unserer leitenden Ärzt:innen persönlich behandeln lassen und sich damit die besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung des Arztes oder der Ärztin sichern. Wahlärztliche Leistungen rechnen wir nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) ab.
Natürlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt oder Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.
Sie haben Fragen zu unseren Wahlleistungen oder möchten sich ein individuelles Angebot erstellen lassen?
Wir beraten Sie gerne in unserem Aufnahmemanagement. Dort können Sie einen entsprechenden Wahlleistungsvertrag abschließen.
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