Rehabilitationsbehandlung im Anschluss an die stationäre oder teilstationäre Therapie

Bei Suchterkrankungen ist die Motivation für weiterführende therapeutische Schritte integraler Bestandteil unseres Behandlungskonzeptes. In vielen Fällen besteht die medizinische Indikation für eine anschließende Entwöhnungsbehandlung. Hierzu werden Sie während Ihres stationären oder teilstationären Aufenthaltes umfassend beraten.

Gern sind Ihnen die Mitarbeiter unseres Sozialdienstes behilflich bei der Antragstellung. Bitte sprechen Sie uns an.

Broschüre zum Download

In unserer Broschüre finden Sie alle Informationen rund um das Thema Rehabilitation zum Download.

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