Asklepios Paulinen Klinik Wiesbaden

Hinweise für Hinterbliebene

Hinweise für Hinterbliebene

Unterstützung in einer schweren Zeit

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere und herausfordernde Zeit. Wir möchten Ihnen unser aufrichtiges Beileid aussprechen.

In der Asklepios Paulinen Klinik Wiesbaden stehen Ihnen unsere Seelsorgerinnen und Mitarbeitenden zur Seite und unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation. Gleichzeitig gibt es nach einem Todesfall einige organisatorische Angelegenheiten, die geregelt werden müssen. Manche davon sollten zeitnah erledigt werden, für andere bleibt etwas mehr Zeit. Was im Einzelnen notwendig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und zum Teil auch von der Regelung des Nachlasses ab.

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Hinweise für Sie zusammengestellt.

Seelsorge und Trauerbegleitung

Unsere Klinikseelsorge bietet Ihnen in dieser schweren Zeit Gespräche und Begleitung an.

Seelsorge Asklepios Paulinen Klinik
Telefon: 0611 847 221

Klinikseelsorge, Vertretungsdienst
Erreichbar über den Empfang der Klinik unter:
Telefon: 0611 847 0

Unsere Klinikseelsorgerinnen versuchen auf Wunsch auch, einen Kontakt zur muslimischen Seelsorge herzustellen. Informationen zu Seelsorgenden anderer Religionsgemeinschaften erhalten Sie über die Klinikseelsorge oder die Mitarbeitenden des Pflegedienstes der Asklepios Paulinen Klinik.

Bestattung

Art, Ort und Zeitpunkt der Bestattung werden unter Berücksichtigung der Wünsche der verstorbenen Person und der Angehörigen mit dem Friedhofsamt abgestimmt. Geistliche oder Trauerrednerinnen und Trauerredner sollten gegebenenfalls in die Terminabsprache einbezogen werden.

Ein Bestattungsunternehmen kann Sie bei vielen notwendigen Schritten beraten und entlasten. Dazu gehören beispielsweise die Vorbereitung der Bestattung, die Benachrichtigung über den Trauerfall, der Kontakt zu Behörden, die Beantragung gesetzlicher Ansprüche und die Beschaffung notwendiger Bescheinigungen. Auch eine Aufbahrung oder die Organisation einer Wohnungsauflösung kann durch ein Bestattungsunternehmen angeboten werden. Diese Leistungen können kostenpflichtig sein.

Bitte prüfen Sie außerdem, ob die verstorbene Person bereits eine Bestattungsvorsorge getroffen hat.

Standesamt und Sterbeurkunde

Der Sterbefall muss beim Standesamt gemeldet werden. Diese Meldung übernimmt das Bestattungsunternehmen für Sie und legt dabei den Leichenschauschein vor.

Zusätzlich benötigt das Standesamt:

  • den Personalausweis,
  • das Familienbuch beziehungsweise die Geburts- oder Heiratsurkunde, bei ausländischen Urkunden gegebenenfalls in deutscher Übersetzung,
  • sowie gegebenenfalls eine rechtskräftige Scheidungsurkunde.

Anhand dieser Unterlagen stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus. Es übernimmt außerdem die Meldung an verschiedene öffentliche Stellen, darunter unter anderem Rentenkasse, Arbeitsamt, Finanzamt, Amts- und Ortsgericht sowie die Meldebehörde. Abhängig von der persönlichen und familiären Situation können weitere Stellen hinzukommen.

Sie erhalten drei kostenfreie Ausfertigungen der Sterbeurkunde zur weiteren Verwendung. Viele Institutionen akzeptieren auch Kopien. Für Beglaubigungen können Sie sich beispielsweise an Ihre Pfarrei oder Kirchengemeinde wenden.

Erbschein und Banken

Wenn keine Bank- oder Kontovollmachten vorliegen, wird ein Erbschein benötigt. Dieser muss beim Amtsgericht beantragt werden.

Banken dürfen nur Kosten begleichen, die im Zusammenhang mit dem Todesfall stehen.

Versicherungen und Rentenansprüche

Nach einem Todesfall sollten auch bestehende Versicherungen geprüft und die entsprechenden Versicherungsgesellschaften informiert werden.

Krankenversicherung

Die verstorbene Person muss innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse abgemeldet werden. Familienangehörige, die über die verstorbene Person mitversichert waren, müssen sich anschließend selbst weiterversichern. Laut Flyer erlischt die Familienversicherung nach einem Monat automatisch, wenn keine weitere Regelung erfolgt.

Sterbegeldversicherung

Besteht eine Sterbegeldversicherung und liegt ein entsprechender Anspruch vor, wird das Sterbegeld an die Person ausgezahlt, die die Kosten der Bestattung übernommen hat. Dafür müssen die Sterbeurkunde und entsprechende Belege eingereicht werden.

Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei einem Todesfall infolge eines Arbeits-, Wege- oder Schulunfalls muss die zuständige Berufsgenossenschaft benachrichtigt werden. Bestehen private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, sind diese laut Flyer innerhalb einer Woche zu informieren

Lebensversicherung

Bei einer bestehenden Lebensversicherung muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Welche Leistungen Hinterbliebenen zustehen, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Rentenversicherung

Hinterbliebenen- und Waisenrenten können bei der Rentenversicherung der verstorbenen Person beantragt werden. War die verstorbene Person bereits in Rente, kann für die hinterbliebene Ehepartnerin oder den hinterbliebenen Ehepartner gegebenenfalls ein Anspruch auf Überbrückungsrente bestehen. Für den Antrag werden unter anderem die Rentennummer, die Bezugsadresse der Rente, die Sterbeurkunde und ein entsprechendes Antragsformular benötigt.

Arbeitgeber und weitere Ansprüche

Beim Arbeitgeber sollten sämtliche Personalunterlagen der verstorbenen Person angefordert werden. Dazu zählen insbesondere die Lohnsteuerkarte, Versicherungsnachweise, Rentenversicherungsnachweise sowie Nachweise über Zusatzversorgungskassen.

Je nach bestehender Regelung können weitere Ansprüche für Hinterbliebene bestehen. Der Flyer nennt unter anderem eine mögliche Weiterzahlung des Gehalts für bis zu drei Monate, Unterstützung bei den Bestattungskosten sowie eine Hinterbliebenenversorgung. Auch Pensions- und Sterbekassen sowie eine gegebenenfalls bestehende betriebliche Zusatzversorgung sollten berücksichtigt werden.

Weitere Stellen, die wichtig sein können

Bestand eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, sollte diese ebenfalls über den Todesfall informiert werden. Einige Gewerkschaften zahlen Sterbegeld oder erstatten Beitragsanteile.

Hat die verstorbene Person Versorgungsbezüge im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten, können beim Versorgungsamt Sterbegeld und weitere Leistungen für Hinterbliebene vorgesehen sein.

Auch gegenüber dem Finanzamt kann Handlungsbedarf entstehen, da sich durch Rentenansprüche und andere Leistungen an Hinterbliebene die Einkommensverhältnisse verändern können.

Organisatorische Hinweise

In den ersten Tagen kommen häufig viele Unterlagen, Gespräche und organisatorische Aufgaben zusammen. Es kann deshalb hilfreich sein, von Beginn an einen Ordner anzulegen, in dem Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen sammeln.

Bewahren Sie darin Urkunden, Schriftverkehr, Rechnungen und Belege auf. Auch Versicherungsunterlagen sollten dort verbleiben, bis Ansprüche und Schriftverkehr geklärt sind. Bei Telefonaten empfiehlt es sich, die besprochenen Inhalte sowie den Namen Ihrer jeweiligen Ansprechperson zu notieren.

Checkliste: Daran sollten Sie ebenfalls denken

Welche Stellen informiert werden müssen, hängt von der persönlichen Situation der verstorbenen Person ab. Die folgende Übersicht kann Ihnen als Orientierung dienen:

Finanzamt, Friedhofsverwaltung, Rentenversicherung, Stadtkasse, Standesamt, Versorgungsamt und Zulassungsstelle

Banken und andere Geldinstitute, Bausparverträge, Beihilfestelle, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebens-, Sterbegeld-, Unfall- und Zusatzversicherungen

Stadtwerke, Telefongesellschaft, Rundfunkbeitrag, Vermietende, Immobilien- und Pachtverträge, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie gegebenenfalls Ratenzahlungen

Ambulante Dienste, Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeber, Bestattungsinstitut, Kirche, Gewerkschaft und Vereine. 

Auch ein Nachsendeantrag bei der Post, ein vorhandenes Schließfach, ein Testament sowie bestehende Forderungen privater Gläubiger oder Schuldner können berücksichtigt werden. Nicht jeder dieser Punkte ist in jedem Todesfall relevant.

Kontakt