Lipödem
Vermehrung des Unterhautfettgewebes
Lipödem

Das Lipödem bezeichnet eine chronische und fortschreitende Erkrankung mit unnatürlicher Vermehrung des Unterhautfettgewebes. Vom Lipödem sind nahezu ausschließlich Frauen betroffen.
Oftmals beginnt das Lipödem in einer Phase der hormonellen Veränderung wie der Pubertät, einer Schwangerschaft oder in den Wechseljahren. Bislang ist der Ursprung der Erkrankung noch nicht abschließend geklärt. Es wird geschätzt, dass bis zu 10 % der Frauen von einem Lipödem betroffen sind.
Was ist ein Lipödem?
Das Lipödem ist eine chronische Erkrankung, die nahezu ausschließlich Frauen betrifft. Kennzeichnend ist eine disproportionale, meist beidseitig symmetrische Vermehrung des Unterhautfettgewebes, vor allem an den Beinen und teilweise auch an den Armen. Hände und Füße bleiben in der Regel ausgespart.
Typische Beschwerden sind Druck- und Berührungsschmerzen, ein Schweregefühl sowie eine erhöhte Neigung zu blauen Flecken. Die Erkrankung tritt häufig im Zusammenhang mit hormonellen Veränderungen auf, beispielsweise während der Pubertät oder einer Schwangerschaft. Die genauen Ursachen sind jedoch noch nicht abschließend geklärt; genetische Faktoren und hormonelle Einflüsse werden als mögliche Ursachen diskutiert.
Da sich das betroffene Fettgewebe durch Sport und Ernährungsumstellung allein meist nicht gezielt reduzieren lässt, wird ein Lipödem häufig mit Übergewicht verwechselt. Adipositas kann jedoch unabhängig davon bestehen und gleichzeitig mit einem Lipödem auftreten.
Die Diagnose wird anhand der Krankengeschichte und der körperlichen Untersuchung gestellt. Dabei müssen andere oder gleichzeitig bestehende Erkrankungen wie Adipositas, Lipohypertrophie, Lymphödeme und venöse Erkrankungen berücksichtigt werden. Schwellungen können zusätzlich auftreten, sind aber nicht allein entscheidend für die Diagnose. Bei entsprechenden Hinweisen können gezielte Untersuchungen des Venen-, Arterien- oder Lymphsystems sinnvoll sein.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Wenn bei Ihnen bereits ein Lipödem diagnostiziert wurde oder Sie eine operative Behandlung erwägen, können Sie sich an eine Asklepios-Einrichtung wenden, die Lipödembehandlungen anbietet.
Dort werden die individuellen Beschwerden, die bisherigen Behandlungsmaßnahmen und mögliche Begleiterkrankungen beurteilt. Im persönlichen Gespräch werden geeignete Behandlungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen für eine operative Therapie erläutert.
Welche Standorte die Behandlung anbieten und wie Sie einen Termin vereinbaren können, erfahren Sie auf den jeweiligen Standortseiten.
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Wie verläuft die Erkrankung?
Der Verlauf eines Lipödems ist individuell unterschiedlich. Beschwerden und Fettgewebsverteilung können über längere Zeit stabil bleiben oder sich verändern. Eine zwangsläufig fortschreitende Entwicklung lässt sich nicht bei jeder Betroffenen annehmen.
Traditionell werden drei morphologische Stadien unterschieden:
- Stadium I: überwiegend glatte Hautoberfläche mit gleichmäßig verdicktem Unterhautgewebe.
- Stadium II: unebene Hautoberfläche mit stärker ausgeprägten, knotigen Gewebestrukturen.
- Stadium III: ausgeprägte Gewebevermehrung mit teilweise überhängenden Gewebeanteilen.
Die Stadien beschreiben das äußere Erscheinungsbild. Sie erlauben keine verlässliche Aussage über die Schmerzintensität und entscheiden nicht allein darüber, ob eine Liposuktion medizinisch angezeigt ist.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Die Behandlung richtet sich nach den individuellen Beschwerden, funktionellen Einschränkungen und möglichen Begleiterkrankungen. Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Dabei kommen konservative Maßnahmen und bei entsprechender Indikation eine operative Behandlung infrage.
Konservative Behandlung
Kompressionstherapie und regelmäßige Bewegung können helfen, Beschwerden zu lindern und die körperliche Aktivität zu unterstützen. Bei entsprechender Indikation können manuelle Lymphdrainage und weitere physiotherapeutische Maßnahmen ergänzend eingesetzt werden. Art und Umfang der Behandlung richten sich nach der individuellen Symptomatik und möglichen Begleiterkrankungen.
Operative Behandlung – Liposuktion
Wenn trotz konservativer Behandlung relevante Beschwerden bestehen, kann eine Liposuktion erwogen werden. Dabei wird krankhaft vermehrtes Unterhautfettgewebe abgesaugt. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern und gegebenenfalls Beweglichkeit und Lebensqualität zu verbessern. Die Liposuktion ist keine Heilung des Lipödems; weitere konservative Maßnahmen können weiterhin erforderlich sein.
Welche Operationstechniken werden eingesetzt?
Die S2k-Leitlinie empfiehlt eine gewebe- und lymphgefäßschonende Liposuktion. Dazu gehören insbesondere die vibrationsassistierte Liposuktion (PAL) und die wasserstrahlassistierte Liposuktion (WAL). Der Eingriff erfolgt in Tumeszenzlokalanästhesie oder Allgemeinanästhesie.
Ablauf und Anzahl der Eingriffe
Je nach Ausdehnung und betroffenen Körperregionen können mehrere Eingriffe erforderlich sein. Die Planung erfolgt individuell unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation, des erwartbaren Nutzens und der Patientensicherheit. Über mögliche Risiken, Behandlungsergebnisse und Alternativen wird vor der Operation ausführlich aufgeklärt.
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Wann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten?
Die Liposuktion bei Lipödem kann unter den geltenden Voraussetzungen unabhängig von den morphologischen Stadien I, II und III eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Voraussetzung ist, dass die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die gesicherte Diagnose, die erforderlichen medizinischen Voraussetzungen, die vorgeschriebene Dokumentation und die Einhaltung der geltenden Qualitätsanforderungen.
Zu den Voraussetzungen gehört eine kontinuierliche, ärztlich verordnete konservative Behandlung innerhalb der letzten sechs Monate vor der Indikationsstellung, durch die die Beschwerden nicht ausreichend gelindert werden konnten. Zudem darf in den sechs Monaten vor der Indikationsstellung keine Gewichtszunahme stattgefunden haben.
Bei einem Body-Mass-Index (BMI) zwischen 32 und 35 kg/m² ist eine Liposuktion nur zulässig, wenn das Übergewicht maßgeblich durch die lipödembedingten Fettanlagerungen an Beinen und Oberarmen verursacht wird. Zur Beurteilung wird das altersabhängige Verhältnis von Taillenumfang zu Körpergröße (Waist-to-Height-Ratio, WHtR) herangezogen. Bei einem BMI über 35 kg/m² ist eine Liposuktion zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nach den geltenden Vorgaben nicht zulässig.
Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Liposuktion erfüllt sind, wird individuell ärztlich geprüft und dokumentiert. Für Privatversicherte und Selbstzahlerinnen gelten die jeweiligen individuellen Versicherungs- und Abrechnungsbedingungen.
Hinweis:
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und werden regelmäßig durch unsere Fachexpert:innen geprüft und aktualisiert. Sie ersetzen dennoch keine professionelle medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung durch Ärzt:innen, Psycholog:innen, Psychiater:innen oder andere medizinische Fachexpert:innen. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich jederzeit gerne an eine unserer Asklepios Kliniken, ambulanten Praxen und medizinischen Versorgungszentren in Ihrer Nähe oder an Ihre behandelnde Hausärztin oder Ihren behandelnden Hausarzt.