Asklepios Fachklinikum Stadtroda

Forensische Psychiatrie

Maßregelvollzug im Fachklinikum Stadtroda

Die Klinik für Forensische Psychiatrie ist ein Teil des Asklepios Fachklinikums für Psychiatrie und Neurologie Stadtroda. Die Klinik wird als eine Einrichtung zur Durchführung der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung psychisch kranker Rechtsbrecher auch als „Maßregelvollzug“ bezeichnet. Sie ist eine von drei Kliniken für Forensische Psychiatrie im Freistaat Thüringen.

Für die geschlossene Unterbringung und Behandlung in unserer Klinik stehen derzeit 80 Betten auf fünf Stationen sowie drei Therapieplätze in einer offenen Wohngruppe zur Verfügung. Die Patient:innen werden durch hochqualifizierte multiprofessionelle Mitarbeiterteams betreut.

Als einzige Thüringer Einrichtung nimmt die Klinik für Forensische Psychiatrie Stadtroda psychisch kranke Rechtsbrecherinnen mit der rechtlichen Unterbringungsgrundlage des § 63 StGB auf. Ungefähr 10 % der Untergebrachten sind Frauen, die eine Straftat im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung begangen haben.

Chefarzt

Dr. med. René Neubauer

Forensische Psychiatrie

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Über forensische Psychiatrie

In der Klinik für Forensische Psychiatrie, auch als Maßregelvollzug bezeichnet, sind – im Gegensatz zum Strafvollzug – psychisch kranke Rechtsbrecher untergebracht. Sie wurden hinsichtlich der ihnen zur Last gelegten Straftat vor dem Hintergrund der psychischen Krankheit oder Störung als schuldunfähig bzw. erheblich vermindert schuldfähig befunden und bei Beurteilung des von ihnen ausgehenden kriminalprognostischen Risikos als weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit eingeschätzt.

Begutachtung: Bestehen während eines Strafverfahrens Zweifel an der Schuldfähigkeit eines Beschuldigten, wird durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ein forensisch-psychiatrisches Gutachten durch einen psychiatrischen Sachverständigen eingeholt. Zum Zweck der Begutachtung gem. § 81 StPO und ggf. sofortigen Therapie in Erwartung der Maßregelanordnung kann der Beschuldigte bereits vor Abschluss des Strafverfahrens gemäß § 126a StPO einstweilig in der Psychiatrie untergebracht werden.

Rechtliche Grundlagen

Es gibt zwei Arten einer Unterbringung psychisch kranker Straftäter:

1. § 63 Strafgesetzbuch: Unterbringung in einem „psychiatrischen Krankenhaus“

2. § 64 Strafgesetzbuch: Unterbringung in einer „Entziehungsanstalt“

Die Klinik für Forensische Psychiatrie Stadtroda ist eine Einrichtung zur Unterbringung von Patienten gemäß § 63 StGB.

Unser gesetzlicher Auftrag umfasst:

  • Therapie mit dem Ziel einer Besserung des „Zustandes“ (der psychiatrischen Störung oder Krankheit), damit der Untergebrachte nicht mehr gefährlich ist
  • Schutz der Allgemeinheit vor erneuten Straftaten

    Da der Maßregelvollzug neben der psychiatrischen Therapie auch die Gesellschaft vor weiteren Straftaten schützen soll, werden die Patient:innen in der Regel zunächst auf hoch gesicherten Stationen untergebracht. Zu Beginn werden die Patient:innen sehr engmaschig kontrolliert. Abhängig von Fortschritten in der Therapie werden ihnen schrittweise mehr Verantwortung und Freiräume übertragen.

    Vollzugslockerung

    Vollzugslockerungen wie Ausführungen und Ausgänge oder die Verlegung auf eine weniger gesicherte Station werden für den jeweiligen Patient:innen nach genau festgelegten Qualitätsstandards durchgeführt:

    • Einschätzung des individuellen kriminalprognostischen Risikos unter Berücksichtigung aktuell gültiger wissenschaftlicher Richtlinien
    • Umfassende Beratung im multiprofessionellen Team
    • Zustimmung durch die Strafvollstreckungsbehörde
    • Bei besonders schweren Delikten werden vor ersten freien Ausgängen kriminalprognostische Gutachten durch externe Sachverständige eingeholt

    Die häufigsten Krankheitsbilder der in unserer Klinik für Forensische Psychiatrie untergebrachten Patienten sind:

    • Psychosen
    • Persönlichkeitsstörungen
    • Intelligenzminderung
    • Störungen der Sexualpräferenz
    • Hirnorganisches Psychosyndrom
    • Komorbidität aller genannten Diagnosen mit schädlichem Gebrauch oder Abhängigkeitssyndrom von psychotropen Substanzen
    • Remittierte Psychosen mit einer fortdauernden Persönlichkeitsproblematik

    Die von den Untergebrachten begangenen Delikte sind unterschiedlich. Zu nennen sind u. a.:

    • Tötungsdelikte
    • Körperverletzung
    • Sexualdelikte
    • Brandstiftung
    • Eigentumsdelikte mit Gewalt

    Der Maßregelvollzug hat einerseits das Ziel, die Allgemeinheit vor erneuten schweren Straftaten durch psychisch kranke Menschen zu schützen.
    Die Unterbringung der Patient:innen dient zugleich der Therapie der in der Eingangsdelinquenz zutage getretenen Gefährlichkeit. Die Untergebrachten sollen in ihren Krankheitsbildern Behandlung erfahren und soweit möglich zu einem eigenverantwortlichen Leben ohne Straftat auch außerhalb des Maßregelvollzugs befähigt werden.

    Das multiprofessionelle Team, bestehend aus Ärzten, Psychologen, Sozialpädagogen, Pflegedienstmitarbeitern, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Pädagogen gewährleistet ein vielschichtiges therapeutisches Angebot:

    • Medikamentöse Behandlung
    • Psychotherapie (kognitiv-behavioristische und tiefenpsychologisch fundierte Verfahren) in Einzelund Gruppensetting
    • Milieutherapie
    • Bezugspflege
    • Soziales Kompetenztraining
    • Ergotherapie
    • Bewegungstherapie / Physiotherapie
    • Bildungsmaßnahmen
    • Trommeln

    Genannte therapeutische Maßnahmen bilden in ihrer Gesamtheit die Grundlage einer psychiatrischen Kriminaltherapie. Im forensischen Alltag gewährleistet das therapeutische Team als eine seiner wichtigsten Aufgaben ein ständiges Konfliktmanagement.

    Die Beziehungsebene hat in der therapeutischen Arbeit mit Patient:innen im Maßregelvollzug einen hohen Stellenwert. Intervisionen, externe Fall- und Teamsupervisionen gewährleisten die Arbeitsfähigkeit der forensischen Teams und sind ein wichtiges Merkmal der Prozessqualität im Maßregelvollzug.

     

    Die aktive Gestaltung der Freizeit hat einen hohen Stellenwert für eine erfolgreiche Therapie und Rehabilitation.

    Die Patient:innen nutzen eine Vielzahl entsprechender Angebote und Möglichkeiten:

    • Sportliche Aktivitäten (Sportgruppen, Radfahren, Sauna
    • Ausgänge und Ausflüge
    • Ausflügen bis zu 8 Stunden
    • Spielegruppen
    • Buchlesungen
    • Grillabende
    • Musikgruppe

    Die Patient:innen erhalten hier die Unterstützung der Klinik oder führen die Freizeitaktivitäten eigenständig durch.

    Unsere Klinik hat eine Besuchsordnung entsprechend den gesetzlichen Regelungen erstellt. Besuche sind anzumelden. Vor dem Besuch belehren wir die Besucher:innen ausführlich über die Vorgaben. So stellen wir sicher, dass der Besuch ohne Komplikationen oder Zwischenfälle stattfinden kann.

    Die Forensische Institutsambulanz (FIA) betreut die Patient:innen, die aus der Maßregelunterbringung der Klinik für Forensische Psychiatrie Stadtroda auf Bewährung entlassen sind, bei denen die zuständige Strafvollstreckungskammer die forensisch-psychiatrische Nachsorge durch die FIA Stadtroda als Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht im Entlassungsbeschluss formuliert hat.

    Die Forensische Institutsambulanz arbeitet in multiprofessioneller Teamzusammensetzung, kooperiert eng mit den Nachsorgeeinrichtungen und den Sozialen Diensten in der Justiz und hat neben einer einbestellenden auch aufsuchende Betreuung im Konzept.

    Der erste Nachsorgetermin wird bereits in der Entlassungsphase im Rahmen des Entlassungsmanagements vereinbart.

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