Liebe Patienten, Angehörige & Besucher,

bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Klinik-Smartphone: Sie können Patienten in unserer Klinik  per Smartphone direkt Textnachrichten, Audio-/Videobotschaften in die Klinik schicken. Wichtig ist der Patientenname, an den die Nachricht gehen soll. Die Telefonnummer des extra dafür geschalteten Klinik-Smartphones lautet: 0171 - 977 095 9.
    Hinweis zum Datenschutz:  Es handelt sich hier um persönliche Nachrichten an Patienten, wir weisen darauf hin, dass die Nachricht von Dritten gelesen und nach der Zustellung unverzüglich gelöscht wird.
  • Besuchseinschränkungen: Bitte beachten Sie unsere aktuellen Besuchseinschränkungen - mehr Infos finden Sie hier.
     
    Vielen Dank für Ihr Verständnis
    Ihr Asklepios-Team

Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Gesetzlich versicherte Patienten

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.

Sollte Ihre Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so informieren die Mitarbeiter unserer Zentralen Patientenverwaltung Sie sofort und umfassend darüber.

Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Wir bitten Sie, den Betrag nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Quittung über den von Ihnen entrichteten Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren.

Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden und bei einem Krankenhausaufenthalt auf Grund von Berufsunfällen bzw. auch dann, wenn unserer Klinik ein Befreiungsausweis vorliegt.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patienten

Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für privat versicherte Patienten direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab.

Beihilfeberichten Patienten stellen wir die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt in Rechnung. Nachdem Sie die Rechnung von uns erhalten haben, reichen Sie sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle ein.

Wir beraten Sie

Bei Fragen zur Abrechnung von Zusatzleistungen steht Ihnen unser Aufnahmemanagement gerne zur Verfügung.

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