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Ihre Entlassung

Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V

So organisieren wir Ihre lückenlose Weiterversorgung

Sollten Sie über den stationären Aufenthalt in unserer Klinik hinaus noch weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Pflegekräften, Sozialdienst / Case Management / Pflegeüberleitung und Therapeuten zur Verfügung. Unser Ziel ist, eine lückenlose Weiterversorgung für Sie zu organisieren.

Wir stellen fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese in Abstimmung mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen bereits während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik ein.

Den Rahmenvertrag zum Entlassmanagement finden Sie hier (Website der Deutschen Krankenhausgesellschaft):

Anlagen

Ihr Entlassungstermin

Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung teilen wir Ihnen und Ihren Angehörigen, sowie ggf. der weiterbetreuenden Einrichtung rechtzeitig mit. Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie gerne die Mitarbeiter Ihrer Station an.

Damit Sie gut nach Hause kommen

Sollten zwingende medizinische Gründe vorliegen wird ein Transport mit einem Krankentransportwagen oder mit einem Taxi verordnet.

Denken Sie bitte daran, dass Sie für eine Fahrt mit dem Taxi zunächst selbst zahlen müssen. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.

Unterstützung nach dem Klinikaufenthalt

Eine erforderliche  häusliche Weiterbetreuung, die Organisation eines Pflegedienstes oder Pflegeplatzes klären wir bereits vor dem Entlassungstermin.

Falls Sie zur Nachuntersuchung wiederkommen

Im Bedarfsfall erhalten Sie bereits vor der Entlassung Termine zur Wiedervorstellung oder Wiederaufnahme in unserer Klinik. Dazu ggf. notwendige Transporte bitten wir Sie, über Ihren Hausarzt zu organisieren.

Information Ihres weiterbehandelnden Arztes und Medikation

Einen vorläufigen Entlassungsbrief erhalten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung. Bitte lassen Sie Diesen umgehend Ihrem behandelnden Arzt zukommen, um die weiterführende Behandlung und den notwendigen Informationsaustausch sicher zu stellen. Sollten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen wünschen, so fertigen wir diese selbstverständlich für Sie an.

In dem Entlassbrief ist Ihre derzeitige Medikation enthalten. Sollte die Versorgung mit Medikamenten nicht sichergestellt sein, kümmern wir uns gern darum.

Aufenthaltsbescheinigung und AU-Bescheinigung

Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Aufenthaltsbescheinigung und im Bedarfsfall auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.

So können Sie uns unterstützen

Sie können uns unterstützen, indem Sie für das Einpacken Ihrer persönlichen Gegenstände sorgen. Denken Sie dabei auch an die Wertsachen im Safe und an Ihre Krankenkassenkarte. Bitte stellen Sie sicher, dass für die Heimreise angemessene Kleidung vorhanden ist.

Eine Bitte noch zum Schluss: An Ihrer Meinung und Ihrer Zufriedenheit ist uns sehr gelegen. Diese sollten Sie uns auf unserer „Meinungskarte“, selbstverständlich auch anonym, mitteilen. Sie finden auf jeder Station und an der Rezeption Briefkästen. Bitte werfen Sie dort Ihren ausgefüllten Fragebogen ein.

Vielen Dank!

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