
Sandra Gnauck
Sozialdienst

Bei vielen Erkrankungen ist es sinnvoll, nach der Akutbehandlung in der Klinik eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in Anspruch zu nehmen. Die AHB umfasst medizinische Leistungen, die bestehende Funktionsstörungen und Einschränkungen der Lebensqualität beheben oder zumindest verbessern. Die AHB hilft Ihnen, schneller wieder auf die Beine zu kommen.
Da AHB nicht gleich AHB und Klinik nicht gleich Klinik ist, möchten wir Sie bei der Suche nach der richtigen Rehabilitationseinrichtung unterstützen.
Unsere Partnerkliniken bieten modernste, für Sie als Patient:in individuell maßgeschneiderte Behandlungskonzepte, fürsorgliche Pflege und eine genesungsfördernde Wohlfühlatmosphäre.
Patient:innen, die sich für eine unserer Asklepios- oder MediClin-Partnerkliniken entscheiden, genießen außerdem noch einen weiteren Vorteil: Sie haben besonders große Chancen auf eine Direktverlegung und damit auf eine baldige Rückkehr in ihren Alltag.
Damit Sie Ihre Anschlussheilbehandlung möglichst unkompliziert antreten können, arbeiten wir auch eng mit regionalen Anbietern zusammen:
Heilanzeigen:
Falkenstein-Klinik Ostrauer Ring 35,
01814 Bad Schandau
Tel.: 035022 45-0,
Fax: 035022 45-950
info@falkenstein-klinik.de
http://www.falkenstein-klinik.de
Anreise mit der Bahn empfohlen: EC- und S-Bahn-Anschluss in Bad Schandau, Abholung mit dem Klinikbus vom Bahnhof
Mit dem Auto von Dresden auf der A17 oder auf der B172 in Richtung Pirna, von Pirna weiter auf der B172 in Richtung Bad Schandau , dann durch Bad Schandau auf der Hauptstraße bleibend hindurch,
kurz vor Ortsausgang Abfahrt Richtung Ortsteil Ostrau
Tel.: (0451) 20 04 186 und (0451) 20 04 185
Heilanzeigen
Kirnitzschtal-Klinik
Kirnitzschtalstr. 6, 01814 Bad Schandau
Tel.: 035022 47-0
Fax: 035022 43359
http://www.kirnitzschtal-klinik.de
info@kirnitzschtal-klinik.de
Bad Schandau ist verkehrsmäßig gut mit der Bahn und dem Auto zu erreichen. Wir empfehlen die Anreise mit der Bahn. Bad Schandau hat einen EC- und S-Bahn-Anschluss. Gern holen wir Sie vom Bahnhof in Bad Schandau ab.
Mit dem Auto fahren Sie von Dresden auf der A17 oder auf der B172 in Richtung Pirna, von Pirna weiter auf der B172 in Richtung Bad Schandau , dann Richtung Kirnitzschtal.
Tel.: (0451) 20 04 186 und (0451) 20 04 185
Für eine AHB sind ein persönlicher Antrag der Patientin oder des Patienten und ein befürwortendes ärztliches Gutachten der behandelnden Klinikärztin oder des behandelnden Klinikarztes erforderlich.
Die Mitarbeitenden unseres Sozialdienstes füllen das Antragsformular gemeinsam mit Ihnen aus und leiten alle Unterlagen an den zuständigen Kostenträger weiter.
Eine AHB dauert in aller Regel drei Wochen. Aus medizinischen Gründen kann sie auch verlängert oder verkürzt werden. Eine AHB kann stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen.
Zwischen der Entlassung aus der Klinik und dem Antritt der AHB dürfen höchstens 14 Tage liegen, bei onkologischen Erkrankungen fünf Wochen.
Um einen angemessenen Behandlungserfolg zu gewährleisten, müssen Sie als Patient:in zu diesem Zeitpunkt in der Lage sein,
Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Patient:innen mit Anspruch auf Rehabilitationsleistungen ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, dass die Kostenträger bei der Entscheidung für eine Rehabilitationseinrichtung die Präferenz der Patientin oder des Patienten für eine bestimmte Klinik berücksichtigen. Dieses Recht sollten Sie nutzen!
Die wichtigste Frage bei der Wahl einer Rehaklinik lautet:
Aber auch Ihre persönlichen Wünsche und Ansprüche spielen eine Rolle:
Bei Erwerbstätigen übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für die AHB, um die Versicherten möglichst dauerhaft wieder beruflich zu integrieren bzw. ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben zu verhindern. Auch bei Bezug von Entgeltersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II hat die Versicherte oder der Versicherte Anspruch auf die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Bei Kindern, Jugendlichen, nicht erwerbstätigen Erwachsenen und Rentner:innen ist der Kostenträger die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Kosten für die AHB von Beamt:innen oder Selbstständigen übernehmen in der Regel die Privaten Krankenkassen.
Bei Patient:innen, bei denen die Mitnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich ist, übernehmen die Rentenversicherung bzw. Krankenkassen die Kosten für deren Unterbringung und Verpflegung. Wenn Sie aus persönlichen Gründen eine Begleitperson bei sich haben möchten, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Sozialdienst
Sozialdienst