Zuzahlung & Kostenübernahme
Zuzahlung und Kostenübernahme
Sie können als Versicherte:r einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigte:r oder als Selbstzahler:in zu uns kommen.
Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechnen wir Ihre Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Gesetzlich versicherte Patient:innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr entrichten.
Für diese Zuzahlung erhalten Sie im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt eine Rechnung von uns. Wir leiten die Zuzahlung anschließend an Ihre Krankenversicherung weiter.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patient:innen
Wenn Sie privat versichert sind oder zusätzliche Wahlleistungen (z. B. Chefarztbehandlung) in Anspruch nehmen, müssen die Kosten direkt mit uns verrechnet werden. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) finden Sie Angaben zum Tarif für wahlärztliche Leistungen und zum Abrechnungsverfahren.
Treten Sie als privat versicherter Patient Ihre Rechte gegenüber Ihrer Privatkasse für den Krankenhausaufenthalt an das Asklepios Fachklinikum Teupitz ab, so erfolgt eine direkte Rechnungslegung durch das Klinikum gegenüber Ihrer privaten Krankenkasse.
Für den Fall, dass keine oder nur eine teilweise Kostenübernahme durch eine Krankenkasse bzw. Krankenversicherung für eine Leistung des Klinikums erfolgt oder Sie als privat versicherter Patient keine Abtretungserklärung abgegeben haben, haben Sie als Patient die Kosten für den Krankenhausaufenthalt persönlich zu erstatten.
Die Gebühren für die ärztlichen Wahlleistungen werden Selbstzahlern vom behandelnden Arzt über die Zentrale Patientenverwaltung in Rechnung gestellt.