Asklepios Klinik St. Georg

Berufsgenossenschaftliche Zulassung für schwere Handverletzungen

Berufsgenossenschaftliche Zulassung für schwere Handverletzungen

Unsere Abteilung ist im Rahmen der SAV (Schwerstverletzungsartenverfahren) - Zulassung für die Behandlung von schwerden Handeverletzungen zugelassen.

Unser Ziel ist die optimale Versorgung und Betreuung aller Patient:innen, die einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten. Die gesamte Behandlung obliegt dabei unseren Handchirurg:innen, sie sind die zentralen Ansprechpartner:innen bei schweren Verletzungen.

Die Berufsgenossenschaften stellen hohe Ansprüche an die Qualifikation der Handchirurg:innen sowie an die räumliche und sachliche Ausstattung der Kliniken. Als schwere Handverletzungen sind folgende Verletzungskonstellationen definiert:

  • Amputationsverletzungen
  • Brüche der Mittelhandknochen und der Langfinger
  • Kahnbeinbrüche, Brüche und Bandverletzungen der Handwurzel
  • Verletzungen der Stammnerven (Nervus medianus, Nervus ulnaris, Ramus superficialis und Nervus radialis) sowie Fingernerven
  • Gefäßverletzungen
  • Beugesehnen- und Strecksehnenverletzungen

Unser Ziel ist, dass Sie schnell wieder aktiv werden und in Ihren Alltag zurückkehren können. Auf diesem Weg sind wir als verlässliche Partner an Ihrer Seite.

Experteninterview

Dr. Jörg Elsner, Chefarzt der Klinik für Plastisch-Ästhetische, Rekonstruktive und Handchirurgie, erklärt, welche Verletzungen und Erkrankungen der Hand auftreten können und wie diese mit unterschiedlichen Operationsmethoden und Therapiemöglichkeiten behoben werden können. © Asklepios Kliniken

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Chirurgische Ambulanz / Telefonische Patientenbetreuung

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