Asklepios Klinik Lich

Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

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Über das KHZG

Im Oktober 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erlassen mit dem Ziel, die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser voranzutreiben und bestehende Investitionslücken zu schließen und Akteure im Gesundheitswesen besser zu vernetzen als auch die digitale Infrastruktur zu modernisieren.

Das KHZG ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird durch die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, im Rahmen von NextGenerationEU, finanziert.

Auch die Asklepios Kliniken profitieren von dieser Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds. Durch die zur Verfügung gestellten KHZG-Fördermittel werden im Zuge dessen bundesweit Digitalisierungsprojekte gefördert. Die Fördermittel fließen in die digitale Weiterentwicklung der Krankenhäuser sowie in die Transformation hin zu einem digitalen Gesundheitsdienstleister. Die Maßnahmen werden mitfinanziert durch die jeweilige Landesregierung.

Digitalisierungsprojekte unserer Klinik

Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds werden im Detail für die Umsetzung folgender Digitalisierungsprojekte genutzt:

Fördertatbestand 1

Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik

Projektziele: 

  • Verbesserung der informations-technischen Ausstattung der Notaufnahmen
  • Ermöglichen einer unterbrechungsfreien digitalen Datenübermittlung
  • Prozessoptimierung in der Notfallversorgung

Fördertatbestand 2

Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV)

Vorhaben 11 | Bereitstellung eines Patientenportals für Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement

Projektziele: 

  • Integration von Online-Terminbuchungen in klinische Systeme
  • Aufbau und Implementierung eines konzerneinheitlichen Patientenportals
  • Digitaler Austausch von Behandlungsdaten zwischen den Einrichtungen, den Patienten und Zuweisern
  • Tiefe prozessuale Integration in klinische Abläufe
  • Implementierung eines digitalen Entlass und Überleitungsportals

Fördertatbestand 3

Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV)

Projektziele: 

  • Erhöhung der Verfügbarkeit von Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • Reduzierung von zeitlichen Aufwänden bei Dokumentationen
  • Vereinfachung von Kommunikationswegen und Minimierung von Medienbrüchen
  • Netzwerk, Switches Modernisierung
  • Firewall
  • WLAN & mobile Endgeräte

Fördertatbestand 4

Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV)

Projektziele: 

  • Verbesserung der Patientensicherheit und Behandlungsqualität
  • Ausgabe von Warnmeldungen und Vorschlägen zur leitliniengerechten Therapie
  • Vorhersage kritischer Konstellationen und Risiken von Patienten

Fördertatbestand 5

Digitales Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV)

Projektziele: 

  • Einführung eines digitalen, closed loop-Medikationsmanagements zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Netzwerk, Switches Modernisierung
  • Firewall
  • WLAN & mobile Endgeräte