Engpass-Syndrom der Schulter (Impingement-Syndrom)

Das Impingement-Syndrom gehört zu den häufigsten Erkrankungen des Schultergelenks und wird durch eine Einengung des Raumes zwischen Oberarmkopf und Schulterdach (subacromialer Raum) hervorgerufen.

Wir helfen Ihnen bei

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Durch die o. g. Einengung werden die  Sehnen der Schultermuskulatur (Rotatorenmanschette) eingeklemmt und reiben bei jeder Bewegung gegen den Knochen. Unbehandelt  kann dies zu einer Ausdünnung bis hin zum vollständigen Riss der Sehnen führen.

Der erste Schritt: Die richtige Diagnostik

Grundlage jeder Diagnostik bildet das ausführliche Gespräch zwischen Patient und behandelndem Arzt. In der anschließenden eingehenden körperlichen Untersuchung verifizieren unsere Spezialisten die im Gespräch gewonnenen Informationen. Hierbei setzen wir folgende Verfahren ein:

  • Röntgen
  • Ultraschall
  • MRT- (Magnetresonanztomographie)

Ganz auf Sie abgestimmt: Unser Behandlungsangebot

Konservative Behandlung
Die Behandlung besteht zunächst aus einer Kombination verschiedener konservativer Maßnahmen. Sollte es trotz konsequent durchgeführter konservativer Therapie in Form einer physiotherapeutischen Behandlung, Maßnahmen der physikalischen Therapie oder der Infiltration von Lokalanästhetika und Cortisonpräparaten bei akuten Schmerzzuständen zu keiner Besserung der Beschwerden kommen, besteht die Indikation zur Operation.

 

Operative Behandlung
Der Eingriff wird als subacromiale Dekompression bezeichnet und erfolgt in der Regel minimal-invasiv als arthroskopische Operation. Bei der OP entfernen wir entzündetes Weichgewebe oder Knochensporne, die meist die Ursache der Verengung sind und erweitern so den Raum unter dem Schulterdach für die Rotatorenmanschette.

 

Weiterhin gut versorgt: Ihre Nachsorge und Weiterbehandlung

Nach dem operativen Eingriff ist in der Regel lediglich ein kurzzeitiger stationärer Aufenthalt notwendig. Es erfolgt auch keine Ruhigstellung des Gelenks, sondern die sofortige krankengymnastische Beübung. Alle nachstationären Behandlungsempfehlungen wird Ihr behandelnder Arzt am Tag Ihrer Entlassung eingehend mit Ihnen besprechen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Arztbrief, in dem diese und alle bisher durchgeführten Behandlungen ausführlich dargestellt sind.

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