
Mirjam Constantin
Head of Group Reporting (Financial & ESG) ¦ Manager Investor Relations
Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hat am 26. Mai 2020 die Freigabe des Bundeskartellamts für die Bündelung der gemeinsamen Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG (RKA) mit RHÖN-Gründer Eugen Münch in einer Joint-Venture-Gesellschaft sowie das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der RKA erhalten. Die Freigabe wurde bereits in der ersten Prüfungsphase ohne Auflagen und Bedingungen erteilt.
„Dass die Freigabe durch das Bundeskartellamt trotz der Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie bereits zu einem so frühen Zeitpunkt vorliegt, ist ein wichtiger Meilenstein für unsere Partnerschaft mit RHÖN-Gründer Eugen Münch und die Zukunft von RHÖN“, sagt Kai Hankeln, CEO des Asklepios Konzerns. „Wir können nun unverzüglich nach Abschluss des freiwilligen Übernahmeangebots damit beginnen, unsere Vision für die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verwirklichen. Davon werden die Kliniken unter dem Dach der Gruppe Asklepios/RHÖN, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere die Patienten profitieren.“
Eugen Münch, Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender von RHÖN, ergänzt: „RHÖN steht im aktuellen Umfeld wie die gesamte Branche vor großen Herausforderungen. Die Zusammenarbeit mit Asklepios löst die Pattsituation im Eigentümerkreis des Unternehmens und gibt wichtige, neue Impulse. Gemeinsam mit Asklepios können wir die Ertragskraft und Leistungsfähigkeit von RHÖN in einem schwierigen Marktumfeld nachhaltig stabilisieren. Die nun erfolgte Freigabe durch das Bundeskartellamt ist ein starkes Signal. Die Gruppe Asklepios/ RHÖN festigt die Zukunft des Unternehmens.“
Asklepios und Eugen Münch hatten Ende Februar angekündigt, ihre Aktien an der RKA in einer Joint-Venture-Gesellschaft zu bündeln. Münch bringt rund 7,6% der RHÖN-Aktien über die von ihm kontrollierte HCM SE in das gemeinsame Joint-Venture ein und verkauft mit seiner Ehefrau rund 12,4% der RHÖN-Aktien an Asklepios, die diese Aktien ebenso in das Joint Venture einbringen wird. Asklepios hat die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle Aktionäre der RKA am 8. April 2020 veröffentlicht. Mit der Freigabe des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt ist die aufschiebende Bedingung für das Joint Venture und den Vollzug des Angebots, das keiner Mindestannahmeschwelle unterliegt, eingetreten.
Bereits vor Beginn der Angebotsphase hatte sich das Asklepios-Münch Joint Venture – aufschiebend bedingt auf die Freigabe des Bundeskartellamts – eine Stimmrechtsmehrheit an RHÖN von knapp über 50% gesichert. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot läuft durch die Entscheidung des RHÖN-Vorstandes, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, voraussichtlich noch bis zum 17. Juni 2020.
Head of Group Reporting (Financial & ESG) ¦ Manager Investor Relations
Konzernbereichsleitung Unternehmenskommunikation & Marketing