
Pflegedirektor
Markus Weber
Pflege
Für Pflegekräfte aus dem Ausland

Gerne unterstützen wir dich in der Antragsstellung bei der Landesbehörde und im Visa-Antrag über das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthaltG.
Wenn du deine Anerkennung / Kenntnisprüfung bei uns absolvieren möchtest, benötigen wir von dir folgende Unterlagen:
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