Internationale Bewerbungen

Für Pflegekräfte aus dem Ausland

Internationale Bewerber:innen

Anerkennung deiner Pflegeausbildung durch Kenntnisprüfung

Wir unterstützen Pflegekräfte, die aus dem Ausland kommen und teil unseres #teamaltona werden möchten. Für eine Tätigkeit als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in Deutschland ist die Anerkennung des ausländischen Abschlusses notwendig. Bei Pflegekräften aus der EU ist dies meist unkompliziert – sofern Sprachkenntnisse vorliegen. Pflegekräfte aus Drittstaaten müssen in der Regel eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren. Wir unterstützen und beraten dich im gesamten Ankommens- und Anerkennungsprozess und darüber hinaus.

Voraussetzungen für deine Berufs-Anerkennung in Deutschland

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Bachelor-Abschluss in der Krankenpflege im Herkunftsland
  • Die Anerkennung der Berufsausbildung in Deutschland hast du bereits beantragt und ein Feststellungsbescheid liegt idealerweise bereits vor
  • Ausreichende Deutschkenntnisse – das B2-Zertifikat ist Voraussetzung für die berufliche Anerkennung und die Tätigkeit bei uns
  • Gesundheitliche Eignung
  • Aufgeschlossenheit und Lernbereitschaft gegenüber neuen Themen und Aufgabenfeldern in der Pflege
  • Du bist anpassungsfähig und offen für die Arbeit in multiprofessionellen und interkulturellen Teams

Gerne unterstützen wir dich in der Antragsstellung bei der Landesbehörde und im Visa-Antrag über das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthaltG.

Berufsanerkennung bei der Sozialbehörde beantragen

Notwendige Bewerbungsunterlagen

Bitte bewerbe dich mit deinen vollständigen Unterlagen:

  • aktueller Lebenslauf
  • Motivationsschreiben/Anschreiben
  • Nachweis deiner Ausbildung (z.B. Diplom, Zeugnisse, etc.)
  • B2-SPrachzertifikat
  • Feststellungsbescheid

Unsere Angebot

Wir bieten

  • Unterstützung sowie ausführliche Beratung und Aufklärung vor und nach der Einreise nach Deutschland
  • Unterstützung bei der Ankunft und allen Formalitäten die für den Arbeitsstart und auch danach nötig sind: Beispielsweise Abholung Flughafen, Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt, Kontoeröffnung, etc.
  • Vergütung nach den Vorgaben des TVöD-VKA, mit diversen Zulagen: Pflegezulage, Schichtzulagen, Jahressonderzahlung etc.
  • Mindestens 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • Möglichkeit einer temporären Unterkunft je nach Verfügbarkeit
  • Individuelle Förderung der (berufs-)sprachlichen Weiterbildung 
  • Organisation und Finanzierung des Anpassungslehrganges
  •  Individuelle fachliche Betreuung durch spezialisierte Praxisanleitung während des Anerkennungsprozesses
  • Stationsspezifische Einarbeitung
  • Kindertagesstätte auf dem Krankenhausgelände

Nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsprozesses, freuen wir uns, dich als Pflegefachkraft im #teamaltona weiterzubeschäftigen. 

Deine Ansprechpartnerin

Integrationsbeauftragte

Monique Beutel

Pflege

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