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Patientenservice
Für ein angenehmes und sicheres Miteinander in unserem Krankenhaus
Wir haben Ihnen hier einige Tipps und Ratschläge zum Verhalten in unserer Klinik zusammengestellt und bitten Sie, diese zu berücksichtigen - für ein angenehmes und sicheres Miteinander in unserem Krankenhaus.
Besuch ist gut für das Wohlbefinden unserer Patientinnen und Patienten. Bitte nehmen Sie dabei Rücksicht auf den Gesundheitszustand von Mitpatientinnen und -patienten und muten Sie sich selbst noch nicht zu viel zu.
Geeignete Besuchszeiten können je nach medizinischen und pflegerischen Abläufen unterschiedlich sein – die idealen Zeiten besprechen Sie am besten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Ihrer Station. Grundsätzlich bitten wir darum, Besuche auf maximal zwei Stunden zu begrenzen und die Klinik bis 20:00 Uhr zu verlassen. Zudem sollten sich nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig in einem Patientenzimmer aufhalten.

Begleitpersonen als Wahlleistung zahlen eine Pauschale für Übernachtung und Mahlzeiten, die wir Ihnen bei Aufnahme gerne mitteilen. Für Eltern von stationär behandelten Kindern besteht zudem die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe zum Klinikgebäude in unseren Loggierhäusern untergebracht zu werden, sodass sie während des Aufenthalts ihres Kindes jederzeit nah bei ihm bleiben können.
Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte sowie Ihren Personalausweis mit.
Wichtiger Hinweis: Bitte setzen Sie sicher immer zwecks Prüfung freier Kapazitäten vorab mit unserem Patientenservice in Verbindung
Patientenservice
Wir wollen, dass Sie und andere Menschen sich bei uns wohlfühlen. Die Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Wir bitten Sie um Rücksicht auf alle Patient:innen und die Beachtung nachfolgender Bestimmungen unserer Hausordnung. Für alle Besucher:innen und sonstigen Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausbetriebsgeländes verbindlich. Patient:innen, Begleitpersonen und Besucher:innen sind verpflichtet, die Anordnung des Klinikpersonals zu beachten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stationsleitung.
Um beispielsweise bei Visiten oder intimen Untersuchungen nicht zu stören, sollten Sie immer anklopfen, bevor Sie das Patientenzimmer betreten.
Hygiene ist entscheidend für die Sicherheit und erfolgreiche Genesung unserer Patienten. Als Besucher sollten Sie daher bitte
Bei Patient:innen mit Isolationspflicht halten Sie sich als Patient:in und Angehörige:r bitte strikt an die Anweisungen des Personals und die Hygiene-Richtlinien. Sie schützen so die eigene Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen.
Für Patient:innen mit stark geschwächtem Immunsystem können Schnittblumen ein hygienisches Risiko darstellen – bitte beachten Sie daher unbedingt die Hinweise der Mitarbeitenden. Topfblumen sind aus hygienischen Gründen bei uns nicht gestattet.
Gute Alternativen zu Blumen können Bücher, Zeitschriften, Rätselhefte oder persönliche Kleinigkeiten wie Fotos sein.
Falls Sie als Besucher:in Lebensmittel mitbringen möchten, fragen Sie bitte vorher auf der Station, ob der Patient oder die Patientin diese zu sich nehmen darf.
Ein generelles Handyverbot gibt es in unserer Klinik nicht, in einigen Bereichen ist aber besondere Rücksichtnahme erforderlich. Bitte beachten Sie daher die Hinweise der Stationen.
Unsere Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen: das Landeskrankenhausgesetz, datenschutzrechtliche Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs).
Es ist daher verboten, Patient:innen und Mitarbeitende ohne vorherige schriftliche Einwilligung zu fotografieren oder zu filmen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden sollen.
Für Patienteninterviews sowie Aufnahmen auf dem Klinikgelände und im Gebäude sind andere Maßstäbe anzulegen als im öffentlichen Raum. Es kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Patient oder eine Patientin zu jeder Zeit in der Lage ist, von seinem oder ihrem Widerspruchsrecht gegen eine Aufnahme (oder ein Gespräch) Gebrauch zu machen. Die Nachwirkung oder der Einfluss von Narkose- bzw. anderen Medikamenten oder eine aus anderen Gründen fehlende Geschäftsfähigkeit ist im Klinikum stets zu bedenken.
Foto-, Ton- oder Video-Aufnahmen, die für gewerbliche Zwecke oder zur anderweitigen Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch das Krankenhausdirektorium oder die Pressestelle gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen durch Patient:innen oder deren Angehörige. Solche Aufnahmen sind ohne vorherige Genehmigung untersagt.
Fotografieren und Filmen ist nur Patient:innen und deren Angehörigen ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen, insbesondere Patient:innen, gefilmt oder fotografiert werden.
Journalist:innen ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Klinikgeländes sowie von Klinikpatienten zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet. Journalist:innen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Klinikgelände an Patient:innen, Besucher:innen oder Mitarbeitende wenden, müssen sich vorher als Journalist zu erkennen geben.
Das Fotografieren und Filmen von personenbezogenen Daten (z.B. Patientenakten, Untersuchungsergebnisse, radiologische Aufnahmen etc.) ist grundsätzlich untersagt.
Die Rufbereitschaft der Pressestelle (Nachricht schreiben) ist auch außerhalb der Bürozeiten sowie an Sonn- und Feiertagen unter Tel.: 040 181882-8888 zu erreichen.
Tiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht mitgebracht oder auf dem Gelände gefüttert werden. Ausgenommen sind Blindenführhunde auf geeigneten Abteilungen.
Diese Hunde sind vor Betreten der Patientenbereiche bei Rezeption und Stationsleitung anzumelden. Abteilungen mit frisch operierten Patient:innen sind auch für Blindenführhunde gesperrt. Bitte melden Sie sich in diesem Fall am Empfang.