Petra Lehmann
Aufnahmemanagement

Sie können sich in unserer Klinik von einer unserer leitenden Ärztinnen oder einem unserer leitenden Ärzte persönlich behandeln lassen und sich damit die besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der Ärztin bzw. des Arztes sichern. Das Wahlarztverzeichnis ist auf dem Formular -Wahlleistungsvertrag- aufgeführt und kann bei unserer Patientenaufnahme mitgenommen werden. Wahlärztliche Leistungen rechnen wir nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Natürlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt oder welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.
Aufnahmemanagement
Aufnahmemanagement