Asklepios Klinik im Städtedreieck

Ethikkomitee

Ethikkomitee

Die Behandlung im Krankenhaus, besonders bei schwer kranken oder sterbenden Menschen, aber auch bei solchen die aus verschiedenen Gründen ihren Willen nicht mehr kundtun können, wirft immer wieder Fragen auf.

Aus diesem Grund ist an der Asklepios Klinik im Städtedreieck ein Ethikbeirat tätig. Er setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Arbeitsbereiche zusammen und tagt zweimal im Jahr. Zu seinen Aufgaben gehört es, Leitlinien zum Umgang mit Patient:innen zu erarbeiten, in konkreten Entscheidungsprozessen zu beraten und Hilfestellungen zum respektvollen Umgang in vielen Lebenssituationen zu geben.

Konkret handelt es sich dabei um

  • das Leitbild von Asklepios „Gesund werden. Gesund leben.“
  • die Leitlinien:
    • zum Umgang mit Sterbenden und Verstorbenen
    • zum Umgang mit Patientenverfügungen
    • zum Umgang mit muslimischen Patient:innen
    • zur Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • die Dienstanweisung über die Gewährleistung der Patientensicherheit in unserer Einrichtung

 

Ethische Fallbesprechungen

Was ist eine ethische Fallbesprechung?

Die moderne Medizin bietet viele Möglichkeiten zur Behandlung von Erkrankungen. Gleichzeitig können dadurch schwierige Entscheidungen entstehen - insbesondere dann, wenn unterschiedliche Wünsche, Werte oder Vorstellungen darüber bestehen, welche Behandlung im individuellen Fall die richtige ist.

Solche Unsicherheiten oder Meinungsunterschiede können sowohl Patient:innen und Angehörige als auch Ärzt:innen, Pflegekräfte und andere an der Behandlung beteiligte Personen betreffen. Eine ethische Fallbesprechung bietet einen geschützten Rahmen, um diese Fragen gemeinsam zu besprechen.

Ziel ist es, die verschiedenen Sichtweisen und Anliegen aller Beteiligten zu verstehen und eine Entscheidung zu unterstützen, die für die Patientin oder den Patienten nachvollziehbar und möglichst im Einklang mit den eigenen Wünschen und Werten steht.

Wann kann eine ethische Fallbesprechung hilfreich sein?

Eine ethische Fallbesprechung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn:

  • Unsicherheiten über die weitere Behandlung bestehen

  • unterschiedliche Meinungen über eine medizinische Maßnahme vorliegen

  • belastende Entscheidungen getroffen werden müssen

  • Patient:innen oder Angehörige Fragen, Sorgen oder Zweifel im Zusammenhang mit einer Behandlung haben

Wer kann eine ethische Fallbesprechung anfordern?

Eine ethische Fallbesprechung kann von Patient:innen, Angehörigen oder bevollmächtigten Personen sowie von Ärzt:innen, Pflegekräften und anderen Mitarbeitenden der Klinik angefordert werden.

Wie läuft eine ethische Fallbesprechung ab?

An der Besprechung nehmen möglichst alle Personen teil, die an der Behandlung und Pflege beteiligt sind. Die Gesprächsrunde wird von einer geschulten Person moderiert und dauert in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten.

Zu Beginn werden die medizinische Situation sowie pflegerische und persönliche Aspekte dargestellt. Anschließend wird die zentrale Frage benannt, über die gemeinsam gesprochen werden soll. Alle Beteiligten erhalten die Möglichkeit, ihre Perspektiven, Wünsche und Bedenken einzubringen.

Am Ende der Fallbesprechung wird ein gemeinsames Ergebnis festgehalten. Eine ethische Fallbesprechung trifft jedoch keine Entscheidung für die Beteiligten und ersetzt nicht die Verantwortung der behandelnden Ärzt:innen oder Pflegefachpersonen.

Selbstverständlich unterliegen alle Teilnehmer:innen der Schweigepflicht.

Was kann eine ethische Fallbesprechung nicht leisten?

Eine ethische Fallbesprechung ist keine Bewertung der medizinischen Behandlungsqualität und kein Verfahren zur Klärung allgemeiner Konflikte innerhalb des Behandlungsteams oder der Familie. Sie dient vielmehr dazu, ethische Fragen in einer konkreten Behandlungssituation gemeinsam zu betrachten und die Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Sprechen Sie uns an

Unser Vorstand