
Kristina Hornecker
Sekretariat
.jpg&w=1920&q=75)
Komplexe medizinische Entscheidungen haben nicht nur eine fachliche, sondern auch eine ethische Dimension. Dabei geht es häufig nicht nur um die Frage „Was ist medizinisch möglich?“, sondern auch um die Frage „Was ist für die individuelle Patientin/den Patienten der richtige Weg“. Zur Klärung dieser Fragen kann eine ethische Fallbesprechung helfen. Dabei wird das Problem in Ruhe, strukturiert und mit allen Beteiligten besprochen.
Prof. Dr. Rüdiger Ilg, Vorsitzender der KEK, und Andreas Faller, Pastoralreferent und stellvertretender Vorsitzender der KEK, begleiten und unterstützen dabei die gemeinsame ethische Reflexion.
MEFES bedeutet „Multidisziplinäre Ethische Fallbesprechung in schwierigen Entscheidungssituationen“. Das heißt: Fachpersonen aus verschiedenen Berufsgruppen (z.B. Pflege, Medizin, Sozialdienst, Therapie und Seelsorge) setzen sich gemeinsam mit dem Fall auseinander. Im Mittelpunkt steht immer die Frage: Was ist – unter besonderer Berücksichtigung der Würde der betroffenen Person – eine ethische Entscheidung, die dem Willen und Wertvorstellungen der Patientin/des Patienten entspricht? Dabei kann es auch um mögliche Veränderungen des Therapieziels gehen.
• Patientinnen und Patienten • Angehörige • Pflegekräfte • Ärztinnen und Ärzte • Alle Mitarbeitenden des Hauses
• Sie dient nicht zur Beurteilung der medizinischen Behandlungsqualität. • Sie übernimmt keine rechtliche oder therapeutische Verantwortung. • Sie löst keine Kommunikationsprobleme innerhalb eines Teams.
Vorbereitung 1. Eine Person regt die Fallbesprechung an (z. B. Patient:in, Angehörige oder Mitarbeitende). 2. Das Ethikkomitee prüft, ob eine Fallbesprechung sinnvoll ist und organisiert den Termin. Durchführung 3. Vorstellung des Entscheidungsproblems 4. Darstellung der aktuellen Situation aus allen professionellen Blickwinkeln. 5. Darstellung der Handlungsalternativen 6. Diskussion der Handlungsalternativen aus den verschiedenen Blickwinkeln 7. Ethische Bewertung der Handlungsalternativen 8. Veranschaulichung der Entscheidungssituation 9. Gemeinsame Formulierung des Ergebnisses und einer Empfehlung für das Behandlungsteam Ziel ist es, den Entscheidungsträgern eine ethische Orientierung als Entscheidungsgrundlage zu geben.

Sekretariat