Asklepios Klinik Altona

Klinische Studien in der Urologie

Fortschritt unterstützen und von neuen Behandlungsmöglichkeiten profitieren

Klinische Studien

Klinische Forschung sichert den medizinischen Fortschritt. Ohne klinische Studien könnte nicht festgestellt werden, welche Behandlungen unseren Patient:innen am besten helfen. Die Überlebenschancen bei fast allen Krebserkrankungen sind dank der Entwicklung neuer Arzneimittel in den letzten Jahren deutlich gestiegen – ebenso die Lebensqualität der Patient:innen während der Behandlung. Diese Medikamente wurden zuvor in klinischen Studien getestet, bevor sie allen Patient:innen zugutekamen.

Bevor der Fortschritt allen Patient:innen zu Gute kommt

Die freiwillige Teilnahme an klinischen Studien kann für Sie konkrete Vorteile haben: Sie profitieren von neuen, ansonsten nicht zugänglichen Medikamenten und Behandlungsmethoden, engmaschigen Kontrolluntersuchungen und einer individuellen Betreuung durch unser Prüferteam.

Wir als Fachabteilung für Urologie legen viel Wert auf diesen medizinischen Fortschritt und beteiligen uns daher an nationalen und internationalen Studien im Bereich urologischer Malignome – also bei Nieren-, Blasen und Prostatakrebs. Wir bieten damit interessierten Ärztinnen und Ärzten sowie Naturwissenschaftler:innen eine Plattform, um zellbiologische bzw. molekulare Fragestellungen in der Urologie zu bearbeiten.

Chefarzt

Prof. Dr. med. Christian Wülfing

Urologie

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Chefarzt

Prof. Dr. med. Dirk Arnold

Onkologie, Hämatologie, Palliativmedizin, Rheumatologie und Pneumologie

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Leitende Oberärztin

Prof. Dr. med. Nina Wagener

Urologie

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Studienkoordination

Alexandra Wolfgarten

Onkologie, Hämatologie, Palliativmedizin, Rheumatologie und Pneumologie

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Gut zu wissen

Eine klinische Studie dient dazu, mithilfe einer neuen Methode eine Krankheit zu behandeln. Der Arzt führt in Zusammenarbeit mit den Patient:innen eine wissenschaftliche Untersuchung durch, um Wirksamkeit und Unbedenklichkeit einer neuen Methode nachzuweisen.

Klinische Studien (oder klinische Prüfungen) werden sowohl in Arztpraxen als auch in Krankenhäusern durchgeführt. Der behandelnde Arzt heißt „Prüfarzt“, die Krankenhausabteilung oder die Arztpraxis heißt auch „Prüfzentrum“.

Bevor eine Behandlungsmethode, z. B. ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt, von den zuständigen Behörden zugelassen wird, sind sehr umfangreiche Tests im Labor notwendig. Erst wenn durch Laborversuche eine Wirksamkeit nachgewiesen ist, und die geeignete Darreichungsform gefunden wurde, dürfen Tests am Menschen durchgeführt werden, um die Wirkung und den Nutzen für die Patient:innen nachzuweisen.

Die Durchführung von klinischen Studien unterliegt nationalen und internationalen Standards, die das Ziel haben, das Risiko für den Menschen sehr gering zu halten. Bevor Patient:innen die freiwillige Teilnahme ermöglicht wird, müssen viele Untersuchungen durchgeführt werden, um das Risiko zu begrenzen. Jede Patientin und jeder Patient kann jederzeit die Teilnahme abbrechen. Behörden und unabhängige Kommissionen überwachen kontinuierlich den Verlauf der Studie und wägen Nutzen und Risiko streng ab.

Die Möglichkeit, dass Placebos, also Substanzen, die keine aktiven Inhaltsstoffe enthalten, eingesetzt werden, besteht zwar, ist jedoch eher selten, insbesondere in Studien, die Krebspatient:innen behandeln. Das Ziel ist in den meisten Fällen, eine neue Behandlung mit der Standardbehandlung zu vergleichen. Die Patient:innen werden deshalb zufällig entweder der alten oder der neuen Methode zugeordnet. Nur wenn bisher keine Methode zur Behandlung für bestimmte Erkrankung existiert, können Placebos zum Einsatz kommen, um die neue Strategie vergleichen zu können. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt werden Sie über die Möglichkeiten aufklären, bevor Sie sich für eine Teilnahme an der Studie entscheiden.

Durchführung Klinischer Studien

Klinische Studien sind ohne die freiwillige Mitwirkung von Patient:innen nicht möglich. Ihr Schutz und Ihre Sicherheit haben immer höchste Priorität.

Eine Bezahlung der Patient:innen ist laut Gesetz nicht erlaubt. Damit wird verhindert, dass Sie sich aus finanziellen Gründen zu der Teilnahme an den Studien verpflichten. Fahrtkosten zu Studien-bedingten Untersuchungen können erstattet werden.

Ehe neue Medikamente und Behandlungsmethoden an Patient:innen erprobt werden, müssen eine Reihe von Voruntersuchungen durchgeführt werden. Nur dann erteilen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die grundsätzliche Genehmigung für die Durchführung der Studie.

Zuerst wird der bisherige Kenntnisstand zur Krankheit, für die eine neue Behandlungsmethode entwickelt werden soll, ausführlich dokumentiert.

Ärztinnen und Ärzte genauso wie Wissenschaftler:innen erstellen einen Prüfplan, nach dem die Studie ablaufen soll und legen diesen einer Ethik-Kommission vor. Diese unabhängige Kommission wägt sorgfältig ab, ob der Nutzen der Studie das Risiko für die Patient:innen übersteigt und ob z. B. der Prüfarzt geeignet ist, die Studie durchzuführen. Die Ethik-Kommission erteilt, wenn es keine Bedenken gibt, die Genehmigung. Wenn auch die Genehmigung des BfArM bzw. des PEI vorliegt, kann mit der Erprobung der Methode am Menschen begonnen werden.

Bevor Sie sich für eine Studienteilnahme entscheiden, führen unsere Prüfärztinnen und Prüfärzte mit Ihnen ein ausführliches Informationsgespräch über die infrage kommende Studie, Ihren Nutzen und auch die Risiken, die mit der Teilnahme an der Studie für Sie (persönlich) verbunden sein können durch.

Sie erhalten eine ausführliche Beschreibung Ihres Krankheitsbilds, der „gängigen“ Behandlung nach den Leitlinien für urologische Onkologie und den Ablauf der Studie. Sie werden auch darüber informiert, dass Sie jederzeit die Teilnahme an der Studie widerrufen können, ohne dass Ihnen Nachteile daraus entstehen. Sie werden erfahren, wer Einblick in Ihre anonymen Daten erhält und welchen zusätzlichen Versicherungsschutz Sie erhalten.

Nach diesem ausführlichen Informationsgespräch, und einer ganz auf Sie abgestimmten Bedenkzeit, in der Sie sich für oder gegen eine Studienteilnahme entscheiden, unterschreiben Sie und die Prüfärztin oder der Prüfarzt die Einverständniserklärung zur freiwilligen Teilnahme an der betreffenden Studie.

Danach erhalten Sie die ausführliche Patienteninformation, Versicherungsunterlagen und einen Patientenausweis für Ihre persönlichen Unterlagen sowie einen Ersttermin bei unserer Studienkoordinatorin.

Hinweis:

Aktuell überarbeiten wir diesen Bereich – wir bitten um Ihr Verständnis. Unsere aktuelle Studienübersicht finden Sie dann in Kürze wieder hier.

Unsere aktuellen Studien

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