Zentrum für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Arbeitsschutz

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Sie sind auf der Suche nach einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das Z.A.G. stellt Ihnen gerne eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich in Ihrer Branche auskennt. Wir besitzen Fachkompetenz in der Betreuung verschiedener Branchen, wie zum Beispiel Industrie, Produktion und Technik sowie Gesundheitswesen und Sozialwesen. Das Z.A.G. unterstützt Sie bei allen Aufgaben im Arbeitsschutz von der Gefährdungsbeurteilung über Unterweisungen bis hin zu Arbeitsschutzmanagementsystemen.

Wir sind Ihr professioneller Partner im Arbeitsschutz, wenn Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft/ Sicherheitsingenieur:innen) für Ihr Unternehmen benötigen. Ganz gleich welcher Branche Ihr Unternehmen angehört, wir erfüllen als überbetrieblicher Dienstleister die Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung für Ihr Unternehmen.

Besondere Kompetenz und Erfahrung besitzen wir in der Betreuung von Produktionsbetrieben sowie Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen verortet sind.

Sie können beim Z.A.G. auf erfahrene und gut ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte/ Sicherheitsingenieur:innen) vertrauen, die die Themen des Arbeitsschutzes gemeinsam mit Ihnen voranbringen. Dabei steht die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens im Fokus unseres Interesses.

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Wir unterstützen Sie bei

Z.A.G.-Gefährdungsbeurteilung

Sie möchten Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Unternehmen durchführen? Wir unterstützen Sie mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung, die das zentrale Steuerungselement im betrieblichen Arbeitsschutz ist.

Sie beinhaltet die zielgerichtete Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Mitarbeitenden mit dem Zweck, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit festzulegen. Demnach ist diese Beurteilung die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Arbeitsschutzmanagement.

Das Z.A.G. hat in Anlehnung an die Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und im Erfahrungsaustausch mit den Aufsichtsbehörden Konzepte zur Durchführung von betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen entwickelt.

Folgende Gefährdungsfaktoren werden in der Z.A.G.-Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt:

  • Mechanische Gefährdungen
  • Elektrische Gefährdungen
  • Gefahrstoffe
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Thermische Gefährdungen
  • Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
  • Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
  • Physische Belastung/Arbeitsschwere
  • Grobanalyse von psychischen Faktoren
  • Sonstige Gefährdungen.
  • Unsere ausgebildeten Fachkräfte leiten und moderieren Workshops zur Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen oder unterstützen Sie beim Ausfüllen von Checklisten.

Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung und erstellen ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Konzept.

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Psychische Gefährdungsbeurteilung mit der Z.A.G.-ASITA

Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen? Wir können die psychische Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen mit Hilfe unserer Arbeitssituationsanalyse (Z.A.G.-ASITA) vornehmen.

Unser Instrument kann ergänzend eingesetzt werden, z. B. wenn Ihr Betrieb bereits eine Grobanalyse durch eine Mitarbeiterbefragung erhoben hat und die Maßnahmenableitung ins Stocken geraten ist. Auch bei Einzelfragestellungen im Hinblick auf psychische Belastungen lassen sich mit diesem Instrument sehr gute Ergebnisse erzielen.

Wir haben die praxiserprobte und anerkannte Methode der Arbeitssituationsanalyse bereits in vielen Betrieben erfolgreich angewendet.

Die Z.A.G.-ASITA ist eine qualitative Mitarbeiterbefragung in kleinen homogenen Gruppen – also ohne Führungskräfte – in der Regel von 3 bis zu 10 Beschäftigten aus einem Arbeitsbereich über ca. 2 Stunden. Die Moderation übernehmen besonders qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende des Z.A.G.

Als Erhebungsinstrument für psychische Belastungen vereint die Z.A.G.-ASITA Analyse und erste Maßnahmenvorschläge. Der Ablauf baut sich anhand von fünf Fragestellungen innerhalb eines Gruppendiskussionsverfahrens auf.

Wir unterstützen Sie im Vorwege bei der Vorstellung der Z.A.G.-ASITA in Ihrem Betrieb und im Nachgang bei der Ergebnispräsentation.

So individuell wie Ihr Betrieb ist, so besonders sind die Anforderungen an eine Arbeitssituationsanalyse. Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung und erstellen ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Angebot.

Konzepte zur Ermittlung der psychischen Belastungen

Ihr Unternehmen benötigt Unterstützung bei der Erstellung oder Durchführung eines passenden Konzeptes zur Ermittlung der psychischen Belastungen? Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine passende Strategie zur Beurteilung der psychischen Belastungen in Ihrem Betrieb

Wir haben Erfahrungen bei der Durchführung oder Begleitung von beispielsweise Workshops oder Befragungen zur Beurteilung der psychischen Belastungen und unterstützen Sie gerne.

 

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Z.A.G.-Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Sie möchten in Ihrem Unternehmen das Mutterschutzgesetz inklusive der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz umsetzen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes in Ihrem Betrieb.

Sie können auf unsere erprobten Checklisten für werdende und stillende Mütter zurückgreifen, um die Gefährdungen der einzelnen Arbeitsplätze zu beurteilen.

Unsere qualifizierten Fachkräfte beraten Sie, unter Einbeziehung Ihres/Ihrer Betriebsarztes/Betriebsärztin, bei der Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und sorgen für eine sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Wir beraten Sie gerne und erstellen ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Angebot.

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Sicherheit durch Betriebsanweisungen

Sie benötigen Betriebsanweisungen für Ihre Mitarbeitenden, z. B. für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe? Das Z.A.G. erstellt für Ihren Betrieb die erforderlichen Betriebsanweisungen.

Die Betriebsanweisungen werden ganz auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst. Auch mehrsprachige Betriebsanweisungen sind für uns kein Problem.

Die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung sowie den Unfallverhütungsvorschriften.

Betriebsanweisungen sind eine organisatorische Maßnahme, die die technischen Schutzmaßnahmen im Unternehmen ergänzen. In den Betriebsanweisungen wird für die Mitarbeitenden kurz und knapp das sicherheitsgerechte Verhalten vermittelt, welches für das Betreiben bzw. Verwenden von Einrichtungen und Arbeitsmitteln sowie dem Verwenden von Stoffen und Zubereitungen notwendig ist.

Dementsprechend sind die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen für den konkreten Einzelfall in Betriebsanweisungen zusammengefasst. Betriebsanweisungen unterstützen Ihre Vorgesetzten bei der Unterweisung der Mitarbeitenden.

Wir beraten Sie gerne und erstellen ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Angebot.

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Sicherheit durch Unterweisungen

Sie benötigen Unterstützung bei Unterweisungen und Schulungen Ihrer Mitarbeitenden? Unterweisungen und Schulungen Ihrer Mitarbeitenden zu Arbeitsschutzthemen sind bei uns in guten Händen. Wir bieten Ihnen darüber hinaus ein vielfältiges Seminarangebot für Ihre Mitarbeitenden in unserer Z.A.G.-Seminarakademie in Hamburg.

Unsere Arbeitsschutzunterweisungen sind auf Ihren Betrieb angepasst und beinhalten alle relevanten Themen, u. a. Arbeitsunfälle und Wegeunfälle, Ergonomie, Gefahrstoffe, Biologische Arbeitsstoffe, Elektrische Betriebsmittel, Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz und Verhalten im Brandfall. Unsere Arbeitsschutzunterweisungen zeigen Ihren Mitarbeitenden auf, was sie an Vorgaben, Anweisungen und Schutzmaßnahmen zu beachten und umzusetzen haben, damit es möglichst zu keinen Arbeitsunfällen kommt und die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gefördert wird.

Wir beraten Sie gerne und erstellen ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Angebot.

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Arbeitsschutz-Handbuch

Sie wünschen sich ein Arbeitsschutz-Handbuch in Ihrem Unternehmen? Wir erstellen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Arbeitsschutz-Handbuch, das alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu Abläufen und Verantwortlichkeiten für den Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz Ihres Betriebes enthält.

Das Arbeitsschutz-Handbuch dient Ihren Mitarbeitenden als Handlungshilfe und trägt dazu bei, den erforderlichen Dokumentationspflichten nachzukommen.

Wir beraten Sie gerne und erstellen ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Angebot.

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Systematische Arbeitsschutzorganisation

Sie möchten ein Arbeitsschutz-Managementsystem in Ihrem Unternehmen einführen oder weiterentwickeln? Das Z.A.G. unterstützt Sie bei der Einführung und Weiterentwicklung eines Arbeitsschutz-Managementsystems als integrativer Bestandteil Ihres Qualitätsmanagementsystems. Wir begleiten Sie bis zu einer erfolgreichen Zertifizierung Ihres Betriebes des von Ihnen angestrebten Managementsystems, z. B. DIN EN ISO 9001:2015, DIN EN ISO 45001:2017 oder anderer Zusatzzertifizierungen wie MAAS-BGW.

Wir beraten Sie gerne und erstellen ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Angebot.

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Fragen und Antworten

Nach §1 des Gesetzes über Betriebsärzt:innen, Sicherheitsingenieur:innen und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verbesserung des Arbeitsschutzes zu bestellen. Je nach Mitarbeiterzahl können Sie einen externen Dienst, eine eigene Fachkraft oder Betreuungsangebote der Berufsgenossenschaft annehmen.

 

Nach § 7, SGB VII, haben Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter:innen die Pflicht Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd: "Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie neben den regelmäßigen Informationen durch Betriebsleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt im Allgemeinen eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, die von der Berufsgenossenschaft angeboten wird. Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen."

Siehe auch: DGUV Regel 100-001

Eine Betriebsanweisung ist ein arbeitschutzrelevantes Dokument, welches Mitarbeiter:innen auf Gefahren und Schutzmaßnahmen hinweisen soll. Im Allgemeinen müssen Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe, Maschinen und technische Anlagen erstellt werden.

Siehe auch: § 14 Gefahrstoffverordnung, § 14 Biostoffverordnung, §12 Betriebssicherheitsverordnung

Durch das Gesetz über Betriebsärzte/Betriebsärztinnen, Sicherheitsingenieur:innen und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG, §9) und im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG, §87) ist geregelt, dass der Betriebsrat bei der Regelung über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mitzubestimmen hat. Daraus resultiert ein eindeutiges Mitbestimmungsrecht im Bereich des Arbeitsschutzes durch die Mitarbeitervertretung.

Siehe auch: § 87 Betriebsverfassungsgesetz

Als Beschäftigte:r eines Unternehmens ist man für die versicherte Tätigkeit zuhause im Homeoffice genauso gesetzlich unfallversichert, wie wenn man diese im Betrieb ausgeführt hätte. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass für alle anderen Tätigkeiten, die nicht den dienstlichen Aufgaben zuzuordnen sind (z.B. das Annehmen einer privaten Paketsendung), kein gesetzlicher Unfallschutz besteht. Welche Wege auch im Homeoffice abgedeckt sind, bekommt man auf dem Plakat „Auf (fast) allen Wegen“ der VBG gut erklärt.

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Punkt 6.2 (4) ist hierfür zu lesen:

„Die Bildschirmgröße und -form müssen der Arbeitsaufgabe angemessen sein.“

Eine genauere Aussage zur Bildschirmgröße liefert uns die DGUV-Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung auf Seite 38:

„Für normale Büroanwendungen – zum Beispiel Textverarbeitung – wird mindestens ein 19“-CRT-Bildschirm oder ein 17“-LCD-Bildschirm empfohlen. Es ist notwendig, die auf dem Bildschirm dargestellten Informationen in einer Größe und Qualität anzubieten, die ein leichtes, beschwerdefreies Erkennen ermöglichen. Dies ist für Zeichen, die unter einem Sehwinkel zwischen 22 Bogenminuten und 31 Bogenminuten erscheinen, erfüllt.“

Auch bei Bildschirmarbeitsplätzen ist der Arbeitgeber gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit §3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren. Hierbei hat er arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, wie sie zum Beispiel in der DGUV Information 215-410 zusammengestellt sind, zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung der hier aufgeführten Anforderungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Schutzziele der ArbStättV erfüllt.

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