Entbindung in Zeiten von Corona - die Frauenklinik des Asklepios Klinikums Schwalmstadt informiert

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat am 19.03.2020 Empfehlungen für „Präventionsmaßnahmen für die geburtshilfliche Versorgung in deutschen Krankenhäusern und Kliniken im Zusammenhang mit dem "Coronavirus“ herausgegeben.

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Entbindung in Zeiten von Corona - die Frauenklinik des Asklepios Klinikums Schwalmstadt informiert:

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat am 19.03.2020 Empfehlungen für „Präventionsmaßnahmen für die geburtshilfliche Versorgung in deutschen Krankenhäusern und Kliniken im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ herausgegeben.

„Bei vielen Schwangeren und werdenden Eltern besteht zurzeit große Unsicherheit bezüglich der bevorstehenden Geburt und des anschließenden Krankenhausaufenthaltes. Diese Unsicherheit und die damit verbundenen Ängste möchten wir unseren Patientinnen gerne ein Stück weit nehmen“, sagt Miriam Schuchhardt, leitende Oberärztin in der Gynäkologie und Geburtshilfe.

Wir möchten daher die wichtigsten Empfehlungen der DGGG, an welche wir uns als Geburtsklinik halten, zusammenfassen:

  • Die Art, wie ein Kind geboren wird, richtet sich vollkommen unabhängig von Corona vor allem nach dem Wunsch der Frau und nach gängigen geburtshilflichen Richtlinien.
  • Die Schwangere darf von ihrem Partner (oder einer anderen Begleitperson) zur Geburt begleitet werden (Ausnahme: positiv getestete Begleitpersonen).
  • Besuche sind für den Partner und eigene Kinder erlaubt (1 x pro Tag für 1 Stunde), sofern diese gesund sind und sich an die gegebenen Hygieneempfehlungen halten.
  • Das Stillen ist auch für Covid-19 verdächtige/ positive Mütter möglich und empfohlen (unter Durchführung besonderer hygienischer Maßnahmen), Haut-zu-Haut-Kontakt wird gefördert.
  • Mütter und Kinder werden nicht voneinander getrennt, insbesondere das Bonding („Kuscheln“) unmittelbar nach der Geburt wird unterstützt.
  • Eine ambulante Entbindung ist möglich.
  • Für schwangere Verdachtspatientinnen bzw. positiv getestete Patientinnen gelten die gleichen Behandlungsregeln wie für Nicht-Schwangere.
  • Für den Partner (Kindsvater) gibt es einen Passierschein, der von der Entbindungsstation ausgegeben wird.

Weiterhin besteht bei uns nach wie vor die Möglichkeit, dass der Partner sich als Begleitperson stationär aufnehmen lässt. „Uns ist wichtig, dass die Familie gemeinsam im eigenen Zimmer die ersten Tage eng miteinander verbunden verbringen kann. Wir sind sehr froh, dass wir unseren Patientinnen diese besondere Erfahrung der ersten Zeit als kleine Familie weiterhin ermöglichen können“, so Schuchhardt. Trotz des - bis auf Ausnahmen für gewisse Härtefälle - ausgesprochenen Besuchsverbotes des Sozialministeriums hat sich die Klinikleitung im Asklepios Klinikum Schwalmstadt dazu entschieden, die Begleitung durch den Partner zu erlauben. „Die Anwesenheit des Partners bei der Geburt und die Möglichkeit der Besuche nach der Entbindung halten wir hier, vor allem aus psychologischen Gesichtspunkten, für sinnvoll“, sagt die leitende Oberärztin.

Fast jede geburtshilfliche Patientin kann bei uns im Einbettzimmer untergebracht werden (Ausnahme: bei maximaler Belegung).

Wenn Sie Fragen haben zum Thema Schwangerschaft und Geburt kontaktieren Sie uns gern unter der Telefon-Nr. (0 66 91) 799-460 (Kreißsaal) oder im Sekretariat der Frauenklinik unter der Telefon-Nr. (0 66 91) 799-450.

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