BEGINN DER ANNAHMEFRIST FÜR DAS ÖFFENTLICHE ÜBERNAHMEANGEBOT DER ASKLEPIOS KLINIKEN GMBH & CO. KGAA FÜR DIE AKTIEN DER RHÖN-KLINIKUM AG

• Annahmefrist vom 08. April bis zum 06. Mai 2020
• Angebotspreis von 18,00 EUR pro Aktie
• Keine Mindestannahmeschwelle

Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA („Asklepios“ oder der „Bieter“) hat heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche  nennwertlose auf den Inhaber lautenden Stückaktien der RHÖN-KLINIKUM AG (ISIN: DE0007042301) veröffentlicht


Ab heute können die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG („RHÖN“) im Rahmen des Angebots von Asklepios ihre Aktien zu einem Preis von 18,00 EUR pro Aktie andienen. RHÖN-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre Depotbank oder an das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei denen ihre RHÖN-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 06. Mai 2020 um 24:00 Uhr (MESZ) (vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen im Einklang mit dem anwendbaren Recht).

Der Preis von 18,00 EUR in bar pro Aktie entspricht dem Preis, der mit Eugen Münch sowie Ingeborg Münch in dem Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 vereinbart wurde. Die Eheleute Münch haben in diesem Kaufvertrag ihre RHÖN-Aktien (eine Beteiligung von etwa 12,4%) aufschiebend bedingt auf die Kartellfreigabe an Asklepios verkauft. Ferner haben Asklepios und die von Eugen Münch beherrschte HCM SE am 28. Februar 2020 eine Vereinbarung getroffen, die vorsieht, dass Asklepios und die HCM SE sämtliche von ihnen gehaltene RHÖN-Aktien nach Erteilung der Kartellfreigabe in eine Joint Venture Gesellschaft einbringen werden.

Durch den Abschluss des Kaufvertrags mit den Eheleuten Münch sowie durch den aufschiebend bedingten Erwerb eines weiteren Aktienpaketes von der Stiftung Münch am 1. März 2020 hat sich das Asklepios-Münch Joint Venture bereits knapp über 50% des Aktienkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG gesichert. Der Vollzug des Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle gebunden. Der Vollzug des Übernahmeangebots steht lediglich unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe durch das  Bundeskartellamt, die in der Angebotsunterlage näher erläutert wird.

„Die Gesundheitsbranche steht vor großen Herausforderungen – das gilt nicht erst seit der Corona-Krise. Doch spätestens seit die Pandemie in Deutschland angekommen ist, hat jeder verstanden, was auf dem Spiel steht: die Gesundheit eines jeden Einzelnen. Um diese langfristig zu sichern, bündeln Asklepios und Rhön-Klinikum ihre Kräfte“, sagte Kai Hankeln, CEO von Asklepios. „Unser Angebot zeigt, dass Asklepios und Rhön an dieselbe Vision glauben und gemeinsam einen klaren Plan für die Zukunft des Unternehmens und der deutschen Gesundheitsversorgung haben. Gerade im Angesicht der Corona-Krise erweisen sich Reaktionsschnelligkeit und Umsetzungsstärke von unschätzbarem Wert. Gemeinsam werden Asklepios und Rhön daran arbeiten, die operative Exzellenz beider Organisationen weiter zu stärken.“

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet. Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung unter https://zukunft-fuer-spitzenmedizin.de abrufbar.

Kopien der Angebotsunterlage sowie der unverbindlichen englischen Übersetzung sind darüber hinaus kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, D-60327 Frankfurt am Main, erhältlich (Anfragen per Telefax an +49 69 1520 5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).
 
 
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