Corona-Hinweise
Patientenbesuche möglich

Wir freuen uns, dass die neue Gesetzeslage ab 01. März weitreichende Erleichterungen für Patienten, Besucher und Mitarbeiter schafft. Ab 01.März 2023 gilt:
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Für alle Besucher:
KEINE Testpflicht mehr, aber WEITERHIN Maskenpflicht
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Für alle Mitarbeiter :
KEINE Maskenpflicht mehr
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Besuchszeiten Normalstationen:
13.00 – 20.00 Uhr
Wichtig:
Auf der Intensivstation und im Isolationsbereich gilt weiterhin das strikte Besuchsverbot. Ausnahmen werden hier ausschließlich in Absprache mit den behandelnden Ärzten gewährt.
Ein Besuchsverbot gilt weiterhin für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind und/oder erkennbare Atemwegsinfektionen aufweisen, sowie für Menschen, die die Schutzmaßnahmen nicht einhalten, bzw. deren Einhaltung nicht gewährleisten können.
Ausnahmen sind:
- Palliative Patienten
Palliative Patienten dürfen nach Absprache mit dem behandelnden Chef- oder Oberarzt Besuche erhalten.