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Lassen Sie sich unverbindlich von unseren Expertinnen und Experten beraten.

Sie möchten Menschenleben, Sachwerte und Betriebsabläufe in Ihrem Unternehmen bestmöglich schützen? Das Z.A.G. unterstützt Sie mit individuellen Lösungen im vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz.
Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die passenden baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen aus, um Gefährdungen wirksam zu minimieren und gesetzliche Anforderungen sicher umzusetzen. Dabei stehen die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden sowie ein rechtssicherer und praxisnaher Schutz Ihres Unternehmens im Mittelpunkt.

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Das Z.A.G. – Zentrum für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz möchte Sie gerne im vorbeugenden Brandschutz unterstützen.
Explosionsschutz ist ein wichtiger sicherheitsrelevanter Aufgabenbereich. Im Explosionsfall ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen, insbesondere von Arbeitnehmern und gegebenenfalls von Haus- und Nutztieren sowie Gütern zu gewährleisten (ATEX-Richtlinie).
Daraus können sich folgende Ziele ableiten:
Die Ziele geben uns die Vorgaben für unsere Arbeit:
Beratung in Fragen des Explosionsschutzes
Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
Erstellen des Explosionsschutzdokumentes gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einschließlich:
Unsere qualifizierten Expert:innen verfügen über Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen (z.B. Lagerung entzündbarer Gase, Flüssigkeiten und brennbarer Stäube; Tischlereien, Schleifereien, Apotheken). Durch unsere breit aufgestellten Kompetenzen erstellen wir für Ihr Unternehmen eine individuelle, sachkundige und praxisnahe Lösung, die einen sicheren Betrieb im Explosionsschutz gewährleistet.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist der Unternehmer verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Schulung und praktische Löschübungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Nach DGUV-Information 205-023: "Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen."
Siehe auch: DGUV-Information 205-023
Die DGUV empfiehlt in ihrer Information 205-023 eine regelmäßige Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre. Dadurch sollen die theoretischen Inhalte aufgefrischt und die praktischen Anteile besser eingeübt werden.
Außerdem empfiehlt sich eine erneute Schulung bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, wie beispielsweise die Einführung neuer Arbeitsverfahren, die eine Änderung der Löschtaktik zur Folge haben oder die Versetzung von Mitarbeitenden in neue Betriebsbereiche mit anderen Brandgefahren.
Siehe auch: DGUV-Information 205-023
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