Zentrum für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Brandschutz und Explosionsschutz

Brand- und Explosionsschutz

Ganzheitlicher Schutz für Menschen, Werte und Prozesse

Sie möchten Menschenleben, Sachwerte und Betriebsabläufe in Ihrem Unternehmen bestmöglich schützen? Das Z.A.G. unterstützt Sie mit individuellen Lösungen im vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz.

Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die passenden baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen aus, um Gefährdungen wirksam zu minimieren und gesetzliche Anforderungen sicher umzusetzen. Dabei stehen die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden sowie ein rechtssicherer und praxisnaher Schutz Ihres Unternehmens im Mittelpunkt.

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Brandschutz

Das Z.A.G. – Zentrum für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz möchte Sie gerne im vorbeugenden Brandschutz unterstützen.

Unser Angebot

  • Brandschutzkonzepte und Beratung: Wir erstellen für Sie Brandschutzkonzepte, beraten Sie bei notwendigen Brandschutzmaßnahmen sowie –einrichtungen in Ihrem Betrieb. Hierzu gehört aber auch das Erstellen von Alarmplänen bis hin zur Brandschutzordnung.
  • Schulungen und Unterweisungen im Brandschutz: Die Unterweisung der Mitarbeitenden im Brandschutz wie die Ausbildung zum Brandschutz- oder Evakuierungshelfer:innen führen wir ebenfalls durch.
  • Evakuierungskonzepte und Übungen: Wir erstellen für Sie auch Evakuierungskonzepte, die wir mit Ihnen in Übungen überprüfen.
  • Gefährdungsbeurteilung Brandschutz (TRGS 800): Auch bei der Erstellung/Beratung zur Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz nach der TRGS 800 unterstützen wir Sie gerne.
  • Informationsveranstaltungen zum Brandschutz: Wir führen auch Informationsveranstaltungen zum Brandschutz für andere Personengruppen wie z.B. Seniorengruppen und/oder Familienmitgliedern durch.
  • Diese Veranstaltungen können wir in Ihren Räumlichkeiten aber auch in unseren Räumen durchführen. Die Veranstaltung mit Theorie und Praxis dauert ca. 90 Minuten. Fragen Sie uns nach den Themeninhalten und nach einem Angebot.
  • Brandschutzbeauftragte:r: Manchmal wird durch behördliche Auflagen, Versicherungen oder gesetzlichen Vorgaben ein:e Brandschutzbeauftragte:r gefordert, welcher ebenfalls durch das Z.A.G. gestellt werden kann.
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Explosionsschutz

Explosionsschutz ist ein wichtiger sicherheitsrelevanter Aufgabenbereich. Im Explosionsfall ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen, insbesondere von Arbeitnehmern und gegebenenfalls von Haus- und Nutztieren sowie Gütern zu gewährleisten (ATEX-Richtlinie).

Ziele des Explosionsschutzes

Daraus können sich folgende Ziele ableiten:

  1. Primär soll die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
  2. Sekundär sollen wirksame Zündquellen vermieden werden.
  3. Tertiär sollen die gefährlichen Auswirkungen einer Explosion begrenzt werden.

Unser Angebot

Die Ziele geben uns die Vorgaben für unsere Arbeit:

Beratung in Fragen des Explosionsschutzes

  • Bei Gasen (z.B. Acetylen)
  • Bei Flüssigkeitsdämpfen (z.B. bei Treibstoffen und Lösungsmittel)
  • Bei Staubbildung (z.B. bei Absaugungen oder zeit- und umweltbedingten Staubablagerungen)

Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Erstellen des Explosionsschutzdokumentes gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einschließlich:

  • Gefährdungsbeurteilung bzw. Ermittlung der Explosionsrisiken und deren Bewertung
  • Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • Explosionsschutz-Zoneneinteilung in Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre
  • Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung wirksamer Zündquellen anhand der Zoneneinteilung
  • Festlegung notwendiger organisatorischer Maßnahmen (z.B. Prüfungen und Prüffristen, Anweisungen, Kennzeichnungen)
  • Ggf. Empfehlungen zum konstruktiven Explosionsschutz
  • Ggf. Erstellen eines Maßnahmenkatalogs

Warum sind wir für Sie der richtige Partner?

Unsere qualifizierten Expert:innen verfügen über Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen (z.B. Lagerung entzündbarer Gase, Flüssigkeiten und brennbarer Stäube; Tischlereien, Schleifereien, Apotheken). Durch unsere breit aufgestellten Kompetenzen erstellen wir für Ihr Unternehmen eine individuelle, sachkundige und praxisnahe Lösung, die einen sicheren Betrieb im Explosionsschutz gewährleistet.

Gesetzliche Grundlage

  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
  • Gefahrstoffverordnung
  • Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001 
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Fragen und Antworten

Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist der Unternehmer verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Schulung und praktische Löschübungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Nach DGUV-Information 205-023: "Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen."

Siehe auch: DGUV-Information 205-023

Die DGUV empfiehlt in ihrer Information 205-023 eine regelmäßige Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre. Dadurch sollen die theoretischen Inhalte aufgefrischt und die praktischen Anteile besser eingeübt werden.

Außerdem empfiehlt sich eine erneute Schulung bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, wie beispielsweise die Einführung neuer Arbeitsverfahren, die eine Änderung der Löschtaktik zur Folge haben oder die Versetzung von Mitarbeitenden in neue Betriebsbereiche mit anderen Brandgefahren.

Siehe auch: DGUV-Information 205-023

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